Aufnahmebedingungen
Zum Studium zugelassen sind Personen mit folgenden schulischen Abschlüssen:
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Lehrdiplom für den Kindergarten, für die Primarschule oder für die Sekundarstufe I
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Diplom als Fachgruppenlehrkraft (z. B. Werklehrerperson, Handarbeitslehrerperson mit abgeschlossener Zusatzqualifikation für die Erteilung eines weiteren Fachs auf Primarschulstufe)
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Bachelor oder Master in Logopädie, in Psychomotoriktherapie, in Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik) oder Psychologie. Personen ohne Lehrdiplom müssen vor dem Studium eine Passerelle von 36 ECTS an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) absolvieren.
Berufsbegleitendes Studium
- Vor Studienbeginn:
1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 40%.
- Bei Studienbeginn:
Anstellung als Lehrperson mit einem Pensum von durchschnittlich ca. 40 %.
- Während des Studiums:
mindestens 200 Tage à 6 Lektionen Unterrichtspraxis, verteilt auf die ganze Studienzeit.
- Arbeitsort Anstellung in einem der Trägerkantone (per Stichtag 1.2.)
Vollzeitstudium
- Vor Studienbeginn:
1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 50%.
- Wohnort in einem der Trägerkantone, Steuerpflichtigkeit seit mindestens 1 Jahr in diesem Kanton
Trägerschaft
Kantone AG, AI, AR, GL, GR, SG, OW, SH, SZ, SO, TG, ZH, ZG und das Fürstentum Liechtenstein
Auskunft über andere Kantone erteilt:


