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Studium

4 Jahre Teilzeitstudium:

  • 2 Tage pro Woche
  • und 12 Studienwochen verteilt auf 4 Jahre
  • ausserdem Praktika in den Zwischensemestern

Studieninhalt

Unterrichtet wird in den Bereichen:

  • Linguistik der Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS)
  • Linguistik des Hochdeutschen und eines Schweizerdeutschen Dialektes
  • Soziologie und Interkulturalität
  • Theorie und Technik des Übersetzens, des Dolmetschens und des Transliterierens
  • Kognitions- und Gedächtnispsychologie
  • Praktische Anwendung
  • Forschung und Entwicklung

Studienumfang

  • 180 ECTS-Punkte
  • 2000 Lektionen, davon ca. 300 Std. Praktika

Studienabschluss

Bachelor of Arts Hochschule für Heilpädagogik Zürich in Sign Language Interpreting 

Häufig gestellte Fragen

Wann findet die Aufnahmeprüfung statt?

Die Aufnahmeprüfung findet Ende Januar statt und dauert einen ganzen Tag. Der Termin kann nicht gewählt werden, die KandidatInnen werden je nach Anmeldungseingang zugeteilt. Die Termine sind an Samstagen und auch unter der Woche. Nach Bestehen der Aufnahmeprüfung werden die KandidatInnen zum Aufnahmegespräch eingeladen. Dieses findet in der 2. Februarwoche statt.

 

Aufnahmeprüfung: was wird getestet, wie setzt sie sich zusammen?

Das Aufnahmeverfahren besteht aus der Aufnahmeprüfung und dem Aufnahmegespräch. Die Aufnahmeprüfung muss bestanden werden (mind. Note 4), um zum Aufnahmegespräch eingeladen zu werden.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus 4 Teilen:

  • Deutschschweizer Gebärdensprache 1. Teil: Verständnis
  • Deutschschweizer Gebärdensprache 2. Teil: Produktion (Verhalten, Motorik)
  • Hochdeutsch und Schweizerdeutsch (beides mündlich)
  • Gedächtnistest (aufnehmen, verarbeiten, wiedergeben)

Eine der Voraussetzungen zum Studium ist der Besuch von mindestens 125 Stunden Gebärdensprachkursen. Können diese 125 Stunden auch erst nach der Aufnahmeprüfung erfüllt werden (in der Zeit zwischen Aufnahmeprüfung und Studienbeginn)?

Nein

 

Ich habe die Gebärdensprachkurse 1 - 4 besucht, reicht das?

Nicht immer, die Stunden der einzelnen Kurse haben in den letzten Jahren variiert. Falls die Kurse 1 - 4 bei Ihnen total nicht 125 Stunden ergeben, können beim Schweizerischen Gehörlosenbund weitere Kurse besucht werden (z.B. Konversations- oder Intensivkurse) oder Sie können Privatunterricht nehmen (der Schweizerische Gehörlosenbund kann Ihnen Namen von anerkannten LehrerInnen angeben).

 

Meine Erstsprache ist Deutsch, aber ich verstehe Schweizerdeutsch problemlos. Muss ich auch Schweizerdeutsch sprechen können?

Ja. Wenn Ihre Erstsprache nicht Schweizerdeutsch ist, ist es wichtig, dass Sie versuchen auch Schweizerdeutsch sprechen zu lernen. Wir möchten Sie dazu ermutigen, mit Ihrem Schweizerischen Umfeld möglichst nur noch Schweizerdeutsch zu sprechen, um es besser zu lernen. Es ist uns dabei bewusst, dass Sie Schweizerdeutsch nicht wie Ihre Erstsprache beherrschen können, es werden keine muttersprachlichen Kompetenzen verlangt, d.h. Aussprache ist sekundär, (Schweizerdeutsche) Grammatik und Wortwahl aber wichtig. Das Verstehen und Produzieren von Schweizerdeutsch ist Teil der Aufnahmeprüfung.

 

Wie sind die Berufsaussichten, Salär, etc.?

Die Berufsaussichten sind gut. Genauere Informationen zu diesen Fragen holen Sie sich am Besten direkt beim Arbeitgeber, der Procom (www.procom-deaf.ch).

 

Unterscheidet sich die Deutschschweizer Gebärdensprache von der Deutschen Gebärdensprache?

Ja, der Unterschied ist etwa so gross wie zwischen Hochdeutsch und Schweizerdeutsch. Personen, welche die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, nicht aber die Deutschschweizer Gebärdensprache, können nicht zum Studium zugelassen werden.

 

Wie kann die Zeit bis zum Studiumbeginn sinnvoll überbrückt werden (wenn die Gebärdensprachkurse bereits alle besucht wurden)? 

Als Vorbereitung für das Studium können wir folgendes empfehlen:
  • Besuch von Gedächtnistrainingskursen
  • Kurse in deutscher Rhetorik besuchen
  • Die Sprache pflegen
  • Das Hochdeutsch, resp. Schweizerdeutsch pflegen
  • Die Kultur mit Gehörlosen pflegen (Veranstaltungen, etc.)