Voraussetzungen für einen Erasmus-Auslandaufenthalt
Zeitpunkt/ Dauer
Studierende der HfH können frühestens nach Abschluss des Grundstudiums ein Auslandstudium absolvieren. Für Studierende dauert ein Erasmus-Auslandsstudium mindestens 3 Monate oder ein volles Semester, max. aber 12 Monate inkl. Sprachaufenthalt. Studierende können nur ein einziges Mal am Erasmus-Programm teilnehmen!
Ein Erasmus-Dozierendenaufenthalt an einer Partnerinstitution dauert mind. eine Woche resp. 5 Unterrichtseinheiten, max. 6 Monate.
Immatrikulation/ Studiengebühren
Erasmus-Studierende bleiben an ihrer Heimathochschule immatrikuliert und sind von jeglichen Gebühren an der Gasthochschule befreit. Die Studiengebühren an der Heimathochschule müssen während des Auslandsstudiums weiterbezahlt werden.
Studienabkommen/ Anerkennung von Studienleistungen
Ein Studienabkommen (learning agreement) muss vor dem Auslandsaufenthalt festgehalten werden. In dieser Vereinbarung sind die Einzelheiten des geplanten Auslandsstudiums einschliesslich der geplanten Studienleistungen erfasst. Änderungen des Studienabkommens während des Auslandsstudiums sind der Heimathochschule unverzüglich mitzuteilen und schriftlich festzuhalten.
Zentraler Bestandteil eines Erasmus-Studierendenaustausches ist die volle Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Diese werden anhand des European Credit Transfer Systems ECTS bewertet. Eine von der Gasthochschule unterzeichnete Abschrift der Studiendaten (transcript of records) muss am Ende des Auslandsstudiums von der Gasthochschule ausgestellt werden.
Sprachkenntnisse
Ein Erasmus-Austausch soll nicht in erster Linie ein Sprachaufenthalt sein. Vielmehr soll der Austausch die Möglichkeit bieten, an ausländischen Hochschulen Lehre und Forschung kennen zu lernen. Dazu sind gute Sprachkenntnisse des Gastlandes bereits Voraussetzung. Einige Partnerhochschulen verlangen deshalb bei der Anmeldung einen entsprechenden Sprachnachweis. Die HfH hat beschränkte Mittel, die Studierenden bei der Sprachvorbereitung unter anderem finanziell zu unterstützen.
Stipendien
Outgoing Erasmus-Studierenden kann für die Dauer des Auslandsaufenthaltes ein Mobilitätszuschuss ausbezahlt werden. Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern dient der Deckung erhöhter Lebenshaltungskosten im Gastland. Daher sind die Zuschüsse unterschiedlich.
Während eines Erasmus-Auslandsstudiums können Schweizer Studierende Stipendien oder Darlehen des Heimatlands beibehalten.
Betreuung/ Schlussberichte
Die Gasthochschule garantiert eine Ansprechperson für Auslandsstudierende, z.B. MitarbeiterIn des International Office/ Auslandsamts.
Alle Incomings und Outgoings verpflichten sich, am Ende ihres Auslandsstudiums den offiziellen Erasmus-Schlussbericht für die nationale Agentur und einen persönlichen Bericht beim International Office der HfH einzureichen.Von Outgoings verlangt die HfH zudem eine Kurzpräsentation der im Ausland gemachten Erfahrungen.


