Vorbereitungen
Anmeldung an der HfH
Interessentinnen und Interessenten für ein Gast- oder Austauschsemester an der HfH bewerben sich mit folgenden Unterlagen per Post:Curriculum vitae inkl. Auflistung praktischer Erfahrung im Studienbereich
Empfehlungsschreiben der Heimatinstitution
Termine
Anmeldeschluss für das folgende Herbstsemester: 1. Februar
Anmeldeschluss für das folgende Frühlingssemester: 15. November
(Bescheid über die Zulassung zum Studium ca. 4 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist)
Sollten Sie die Fristen nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte mit dem International Office in Verbindung.
Herbstsemester
Beginn KW 38 / Ende KW 51Frühlingssemester
Beginn KW 8 / Ende KW 22In den Zwischensemestern finden Praktika, Prüfungen und einzelne Spezialveranstaltungen statt.
Kosten
Austauschstudierende (Studierende von Erasmus-Partnerinstitutionen) bleiben an ihrer Heimatinstitution immatrikuliert und bezahlen an der HfH Zürich keine Studiengebühren.Bei Gaststudierenden (Studierende von Institutionen mit denen kein Kooperationsvertrag besteht) entscheidet die HfH individuell über die Aufnahmemodalitäten und die Höhe der Studiengebühren.
Voraussetzungen/ Zulassung für ein Gast- oder Austauschsemester an der HfH
Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind sehr empfehlenswert. Unterrichtet wird in der Regel in Deutsch.Die Zulassung für ein Austausch- oder Gastsemester gilt immer nur für das kommende resp. die zwei kommenden Semester. Sie berechtigt auf keinen Fall zum automatischen Übertritt an die HfH Zürich.
Krankenversicherung
Seit dem 1. Januar 1996 müssen alle Personen, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, über eine Krankengrundversicherung verfügen. Wenige Personen sind davon ausgenommen. Unter anderem Studierende, die für ein Austausch- oder Gastsemester in die Schweiz kommen. Diese müssen jedoch über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen, der allfällige, in der Schweiz entstehende Kosten, deckt.Wenn Sie über eine Krankenversicherung in Ihrem Land verfügen, klären Sie ab, ob diese die schweizerische Grundverpflichtung deckt. Ist dies der Fall, bringen Sie eine European Health Insurance Card EHIC, das Formular E111 oder eine Bestätigung Ihrer Versicherung über den Versicherungsschutz in der Schweiz mit.
Reicht der Versicherungsschutz nicht aus, müssen Sie bei Ihrer Versicherung eine Zusatzversicherung abschliessen. Ist überhaupt keine Krankenversicherung vorhanden, müssen Sie eine abschliessen. In der Schweiz ist dies möglich, jedoch mit hohen Kosten verbunden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie ohne gültige Versicherungsbestätigung in der Schweiz zwangsversichert werden.
Visum
Studierende aus den "alten" EU-Ländern müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft bei der zuständigen Einwohnerkontrolle anmelden und können ihr Visum dort beantragen.
Studierende aus den "neuen" EU-Ländern und allen übrigen Ländern müssen bei der Schweizer Vertretung im eigenen Land ein Visum für ein Gast- oder Austauschsemester beantragen. Für den Antrag benötigen sie eine Bestätigung der HfH Zürich. Achtung: Beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig. Es dauert in der Regel etwa 3 Monate und die Einreise ist erst mit einem gültigen Visum möglich. Eine Liste aller Schweizer Vertretungen weltweit finden sie unter
www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps.html


