Aufnahmebedingungen
- Entweder Matura, Berufsmatura, Fachhochschulabschluss (FH-Diplom oder Bachelor) oder anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschul-, Primar- oder Sekundarstufe 1
- Beherrschen eines Schweizerdeutschen Dialektes und des Hochdeutschen (andere Fremdsprachen von Vorteil)
- Besuch von Gebärdensprachkursen beim Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS (Voraussetzung: mind. 125 Std. Besuch von Gebärdensprachkursen oder mehr)
Link zum Schweizerischen Gehörlosenbund: www.sgb-fss.ch -
Vertrautheit mit der Gemeinschaft gehörloser Menschen
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Freude am Kontakt mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen
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Bestehen von Aufnahmeprüfung und Absolvierung von Aufnahmegespräch. Für die Aufnahmeprüfung wird eine Gebühr verlangt, die im voraus zahlbar ist.
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steuerlicher Wohnsitz von mind. 2 Jahren in einem Trägerkanton (AG, AR, AI, GL, GR, SG, OW, SH, SZ, SO, TG, ZG, ZH) oder im Fürstentum Liechtenstein.
Es bestehen auch Vertragsvereinbarungen mit anderen Kantonen (Auskunft auf Anfrage).
Anforderungsprofil
Von einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw. einem Gebärdensprachdolmetscher wird erwartet:- gute Belastbarkeit
- hohe Konzentrationsfähigkeit
- natürliche Körpersprache
- gutes Gedächtnis
- Flexibilität
- gute Allgemeinbildung
- gepflegtes Äusseres
- Bereitschaft zu hoher Mobilität
- Bereitschaft sich weiter zu bilden


