Bibliotheksordnung
Die Bibliothek steht in erster Linie den Studierenden, den Mitarbeitenden der HfH sowie den ehemaligen Absolventinnen und Absolventen von HfH und HPS zur Verfügung. Weitere Interessierende können zugelassen werden. Mit der Einschreibung wird gleichzeitig die Bibliotheksordnung anerkannt.
Öffnungszeiten während der Ferien gemäss Aushang und Information auf der HfH-Webseite und der HfH-Bibliotheksseite im IDS (http://biblio.unizh.ch).
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Angaben auf der elektronischen Anzeigetafel, der Bibliothekstür resp. auf dem Internet www.hfh.ch/bibliothekÖffnungszeiten während der Ferien gemäss Aushang und Information auf der HfH-Webseite und der HfH-Bibliotheksseite im IDS (http://biblio.unizh.ch).
Ausleihe
Jedes ausgeliehene Dokument muss an der Ausleihtheke von der Bibliothekarin/ dem Bibliothekar verbucht werden. Es werden keine Medien per Post verschickt.Die erste feste Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Falls keine anderweitige Reservation vorliegt, wird diese Frist automatisch zwei Mal um 28 Tage verlängert. Liegt weiterhin keine Reservation vor, können Sie in Ihrem Benutzerkonto die Ausleihe selbst noch weitere Male verlängern, bis die maximale Ausleihfrist von 168 Tagen erreicht ist.
Der Rückruf verpflichtet zur Rückgabe der Bücher. Dies gilt auch für alle Abwesenheitszeiten wie Ferien etc.
Ist ein ausgeliehenes Dokument reserviert, wird der Rückruf einen Tag nach Ablauf der Ausleihfrist versandt. Die Rückgabe von Büchern per Post ist möglich, gemahnte Bücher mit Gebühren müssen persönlich zurück gebracht werden.
Falls die Benutzerinnen/Benutzer auf den Rückruf nicht innert 10 Tagen reagieren, werden folgende Mahngebühren pro Dokument berechnet:
- Rückruf 1 Tag nach Ablauf der Frist kostenlos
- 1. Mahnung 10 Tage nach dem Rückruf Fr. 10.--
- 2. Mahnung nach weiteren 10 Tagen Fr. 20.--
- 3. Mahnung nach weiteren 10 Tagen Fr. 35.--
Die dritte Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief und kann die Verrechnung der Bücher zur Folge haben. Die betreffende Person wird mit einer befristeten Ausleihsperre in allen Bibliotheken des IDS belegt.
Reservationen
Benötigen Sie ein Dokument, das bereits ausgeliehen ist, können Sie es jederzeit reservieren. Nach Ablauf der angezeigten Ausleihfrist wird das Dokument zurückgerufen. Sobald das Buch zurück ist, erhalten Sie eine Abholungseinladung, das Buch wird während 10 Tagen für Sie bereit gehalten.Haftung
Die Entleiherinnen/Entleiher haften vollumfänglich für ein ausgeliehenes Werk.Eine Weitergabe an Drittpersonen ist nicht gestattet. Bei Verlust oder Beschädigung werden neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch die Bearbeitungsgebühren verrechnet.
Es ist untersagt, in ausgeliehenen Büchern Notizen oder Markierungen anzubringen. Bereits bestehende Schäden müssen bei der Ausleihe der Bibliothekarin/dem Bibliothekar gemeldet werden. Die Bibliothek haftet nicht für persönliche Gegenstände.
Nicht ausleihbare Dokumente
Handbücher, Bibliographien, Zeitschriften, Handapparate und einzelne Monographien sowie Dokumente der Grauen Literatur sind nicht ausleihbar und können nur in der Bibliothek eingesehen werden. Von jeder Einsichtnahme ausgeschlossen sind als vertraulich bezeichnete Dokumente.Arbeitsplätze
Die in der Bibliothek zur Verfügung stehenden Computerarbeitsplätze sind nicht für private sondern ausschliesslich für Studienzwecke bestimmt. Die Geräte sind mit Sorgfalt zu behandeln, die Arbeitsplätze müssen ordentlich hinterlassen werden. Im Interesse aller ist in der Bibliothek weder Essen noch Trinken gestattet. Bitte Natels ausschalten und laute Gespräche vermeiden.Anschaffungsvorschläge
Vorschläge zur Anschaffung von Literatur sind möglich und willkommen. Sie werden von der Bibliothek nach freiem Ermessen geprüft.Fernleihe
Die HfH-Bibliothek macht keine Fernleihe, d.h. über die HfH-Bibliothek können keine Bücher von anderen Bibliotheken ausgeliehen werden.Zürich, 11.05.07 / 01.04.08 / 15.09.08 / 26.09.08 Das Rektorat
H/Rektorat/Reglemente/Bibliotheksordnung


