Aufnahmebedingungen Psychomotoriktherapie
Zum Studium zugelassen sind Personen mit folgenden schulischen Abschlüssen:
- Lehrdiplom für den Kindergarten, für die Primarschule oder für die Sekundarstufe I
- gymnasiale Matur
- Diplom- oder Bachelorabschluss einer Fachhochschule
-
Berufsmatura und bestandene Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement.
Die HfH bietet diese Passerelle nicht an. Die Vorbereitung auf die Passerellenprüfung wird von verschiedenen Schulen angeboten, wie beispielsweise: www.akad.ch, www.institutminerva.ch, www.kme.ch, www.isme.ch. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.sbf.admin.ch/htm/themen/bildung/matur/passerelle_de.html - Berufsmatura, Fachmatura, Fachmittelschulausweis oder Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung sowie mehrjährigen Berufserfahrung, die einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung an einer Fachhochschule oder Universität ausweisen können. Solche Aufnahmeprüfungen für Personen ohne gymnasiale Maturität sind etwa an der Uni Zürich www.unizh.ch oder an der Pädagogischen Hochschule Zürich www.phzh.ch möglich und werden von der HfH anerkannt.
Weitere Vorsusetzungen sind:
- Bestandene Aufnahmeprüfung an der HfH
- Mindestens dreimonatiges Vorpraktikum für Personen ohne Lehrdiplom
- Wohnort in einem der Trägerkantone, Steuerpflichtigkeit seit mindestens 1 Jahr in diesem Kanton
Trägerschaft
Kantone AG, AI, AR, GL, GR, SG, OW, SH, SZ, SO, TG, ZH, ZG
und das Fürstentum Liechtenstein
Spezielle Abkommen mit BE, FR, LU, UR, BS und BL
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in folgender Reihenfolge aufgenommen
(vgl. Studienordnung 1. August 2007):
- 1. Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz in einem Trägerkanton, wobei jedem Trägerkanton ein bestimmtes Kontingent an Plätzen zur Verfügung steht
(gilt auch für BE, FR, LU und UR)
- 2. Übrige Kandidatinnen und Kandidaten sofern Kostengutsprache vorhanden Interessentinnen und Interessenten aus oben nicht erwähnten Kantonen können bei der entsprechenden Dienststelle ihres Wohnkantons ein Gesuch um Kostengutsprache einzureichen.


