Teilhabe von erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigung (TemB)

Kategorie Projekt

Ausgangslage und Ziele

Der Umgang mit Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft prägen nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) im April 2014 den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs auch in der Schweiz. In Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze) wird unter anderem die «volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft» gefordert.  

Die Umsetzung der UN BRK zeigt sich mit den Begriffen Teilhabe und Inklusion als Zielperspektive vor allem im Alltagsleben von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Vom Prinzip her geht es um die Frage, was die Gesellschaft und jeder Einzelne tun kann, damit Menschen mit einer Beeinträchtigung gesellschaftliche Teilhabe auf allen Ebenen erfahren. Dabei soll sich Teilhabe nicht nur auf einzelne Lebensbereiche beschränken, sondern im alltäglichen Leben erfahrbar sein. In der Schweiz existieren neben der Auswertung von Sekundärdaten, beispielsweise von Zwicky (2003) nur wenige Studien, die sich mit den Teilhabemöglichkeiten, Förderfaktoren und Barrieren für eine gelingende Teilhabe aus Sicht der Betroffenen befassen. Ziel dieser Studie ist es, die Perspektive der Menschen mit Beeinträchtigung bezüglich ihrer Teilhabemöglichkeiten und ihrer Einschränkungen in den Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Familie und Partnerschaft sowie Erholung, Freizeit und kulturelles Leben zu erfassen.

Projektleitung

Michaela Studer Titel lic. phil.

Andreas Pfister Titel Prof. Dr.

Funktion

Hochschule Luzern

Fakten

  • Dauer
    10.2015
    06.2017
  • Neue Projektnummer
    3_11

Projektteam

  • Pia Georgi-Tscherry
  • Fabian Berger

Kooperationen

Finanzielle Unterstützung

Fragestellung

Folgende Fragestellungen werden untersucht:

  • Wie erleben Menschen mit einer Beeinträchtigung ihre Teilhabe respektive ihren Ausschluss in den Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Familie und Partnerschaft sowie Erholung, Freizeit und Kulturellem Leben?
  • In welchen Lebensbereichen zeigen sich welche Teilhabemöglichkeiten?
  • Welche Barrieren zeigen sich und wie gehen Menschen mit einer Beeinträchtigung mit diesen Barrieren um?
  • Welche Ressourcen können sich Menschen mit einer Beeinträchtigung selber erschliessen und wo zeichnet sich Unterstützungsbedarf ab?

Methodisches Vorgehen

«p> Für die Datenerhebung werden mit Betroffenen themenzentrierte Leitfadeninterviews geführt. Bei diesen Interviews wird anhand eines Leitfadens, der aus Fragen und Erzählanreizen besteht, insbesondere biografische Daten mit Hinblick auf ein bestimmtes Problem thematisiert.

Das Ziel der Leitfadeninterviews ist, gemäss Seifert et al. (2008) das Subjekt in seiner Lebenswelt zu verstehen, seine Sicht von Wirksamkeit annährungsweise zu rekonstruieren, um Ansatzpunkte für Veränderungen im Interesse des Personenkreises zu gewinnen» (ebd. S. 111).

Rund 25 Interviews sollen durchgeführt und mit der der Grounded Theory-Methodologie ausgewertet werden. Sie erfasst und analysiert zugrunde liegende Konzepte der Akteure und verfolgt das Ziel soziale Phänomene zu beschreiben und zu erklären. Die Grounded Theory-Methodologie initiiert im Wesentlichen neue Theorieentwicklungen, was im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand von grosser Bedeutung ist.

Ergebnisse

In vielen Bereichen, in separativen wie auch in inklusiveren Settings, ist eine gelingende Teilhabe für Menschen mit einer Beeinträchtigung nicht ausreichend gewährleistet. Zentral ist beispielsweise die finanzielle Prekarität der meisten Befragten. So können viele Befragte nicht an Freizeitanlässen oder freundschaftlichen Treffen (die häufig in Restaurants sind) teilnehmen, da es für sie kaum bezahlbar ist. So müssen sie sich von wichtigen informellen sozialen Anlässen ausklinken. Nötige Unterstützungsressourcen können von einigen befragten Personen nicht erschlossen werden. Sie stecken in einem «in-between» – zwischen separativen und inklusiven Settings – fest. Gerade in Bezug auf Personen in diesem «in-between» sollten die Settings gegenseitig anschlussfähiger werden, Die Anpassungslast und -verantwortung sollte dabei bei den Systemen und der gesamten Gesellschaft und nicht nur bei den einzelnen Personen mit einer Beeinträchtigung liegen. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention besteht diesbezüglich in der Schweiz ein Nachholbedarf.

Literatur

  • Seifert, M. (2008). Lebensqualität und Wohnen bei schwerer geistiger Behinderung: Theorie und Praxis. Reutlingen: Diakonie-Verlag.
  • Zwicky, H. (2003). Zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. In: Schweizerischen Zeitschrift für Soziologie, 29(1), 159ff.
  • UN – Behindertenrechtskonvention

Publikationen