Aufnahmebedingungen

  • Zum Studium zugelassen sind Personen mit folgenden schulischen Abschlüssen:
    - gymnasiale Matura
    - Berufsmatura
    - Fachhochschulabschluss (FH-Diplom oder Bachelor)
    - anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschul-, Primar- oder Sekundarstufe 1
    - Fachmatura, Fachmittelschulausweis oder Abschluss einer mindestens dreijährigen
      anerkannten Berufsbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung, die einen
      Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maruritätsniveau mittels einer
      Ergänzungsprüfung an einer Fachhochschule oder Universität ausweisen können. Solche
      Aufnahmeprüfungen für Personen ohne gymnasiale Maturität sind etwa an der Uni Zürich
      (www.unizh.ch) oder an der Pädagogischen Hochschule Zürich (www.phzh.ch) möglich
      und werden von der HfH anerkannt.
  • Beherrschen eines Schweizerdeutschen Dialektes und des Hochdeutschen (andere Fremdsprachen von Vorteil)
  • Besuch von Gebärdensprachkursen beim Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS oder anderer privater Anbieter von Gebärdensprachkursen (mit der entsprechenden Qualifikation) in der Deutschschweiz. Voraussetzung sind mind. 90 Stunden/Lektionen Besuch von Gebärdensprachkursen oder mehr bis zum Zeitpunkt der Anmeldefrist (15. Januar 2012). Dies entspricht momentan der Stufe 1-3 beim SGB-FSS.
    Link zum Schweizerischen Gehörlosenbund: www.sgb-fss.ch

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Bestandene Aufnahmeprüfung an der HfH. Für die Aufnahmeprüfung wird eine Gebühr verlangt, die im Voraus zahlbar ist.

  • Vorlegen eines Hörtests (Hörtest kann bei einem Hörgeräteakustiker durchgeführt werden und sollte nicht älter als drei Monate sein).

  • Bei Bestehen der Aufnahmeprüfung muss bis zum Studienbeginn 2012 noch mindestens ein DSGS-Kurs (mind. 30 Stunden/Lektionen) absolviert werden.

  • steuerlicher Wohnsitz von mind. 2 Jahren in einem Trägerkanton (AG, AR, AI, GL, GR, SG, OW, SH, SZ, SO, TG, ZG, ZH) oder im Fürstentum Liechtenstein.
    Es bestehen auch Vertragsvereinbarungen mit anderen Kantonen (Auskunft auf Anfrage).

Anforderungsprofil

Von einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw. einem Gebärdensprachdolmetscher wird erwartet:
  • gute Belastbarkeit
  • hohe Konzentrationsfähigkeit
  • natürliche Körpersprache
  • gutes Gedächtnis
  • Flexibilität
  • gute Allgemeinbildung
  • gepflegtes Äusseres
  • Bereitschaft zu hoher Mobilität
  • Bereitschaft sich weiter zu bilden