Aufnahmebedingungen
Zum Studium zugelassen sind Personen mit folgenden schulischen Abschlüssen:
- Lehrdiplom auf Kindergartenstufe/Grundstufe/Primarstufe
- Diplom/BA in Logopädie
- Diplom/BA in Psychomotoriktherapie
- Diplom/BA in einem verwandten Studienbereich: Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie, Ergotherapie, Physiotherapie, klinische Heilpädagogik
Studierende, die weder über ein Lehrdiplom für die Vorschulstufe / Primarstufe noch über ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie verfügen, müssen theoretische Zusatzleistungen im Bereich der Vorschulpädagogik und der Entwicklungspsychologie sowie praktische Erfahrungen im Bereich Kind/Familie vorweisen. Vorgesehen sind Zusatzleistungen von 30 ECTS in Theorie und Praxis. Vorangehende Studien an Universitäten oder Fachhochschulen können als Vorleistungen „sur dossier" anerkannt werden.
Weitere Voraussetzung
- Vor Studienbeginn:
1 Jahr Berufspraxis im schulischen und/oder ausserschulischen Feld mit einem Pensum von durchschnittlich mindestens 40%. - Bei Studienbeginn:
Anstellung im Bereich der Früherziehung oder im angestammten Berufsfeld mit einem Pensum von durchschnittlich ca. 40 %.Während des Studiums: mindestens 200 Tage à 6 Lektionen Förderpraxis, verteilt auf die ganze Studienzeit.
Bei zu vielen Anmeldungen kann die Platzzahl beschränkt werden. Interessentinnen und Interessenten mit einem Arbeitsplatz in einem Trägerkanton werden bevorzugt.


