Aufnahmebedingungen

Zum Studium zugelassen sind Personen mit folgenden schulischen Abschlüssen:

  • Lehrdiplom auf Kindergartenstufe/Grundstufe/Primarstufe
  • Diplom/BA in Logopädie
  • Diplom/BA in Psychomotoriktherapie
  • Diplom/BA in einem verwandten Studienbereich: Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie, Ergotherapie, Physiotherapie, klinische Heilpädagogik

Studierende, die weder über ein Lehrdiplom für die Vorschulstufe / Primarstufe noch über ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie verfügen, müssen theoretische Zusatzleistungen im Bereich der Vorschulpädagogik und der Entwicklungspsychologie sowie praktische Erfahrungen im Bereich Kind/Familie vorweisen. Vorgesehen sind Zusatzleistungen von 30 ECTS in Theorie und Praxis. Vorangehende Studien an Universitäten oder Fachhochschulen können als Vorleistungen „sur dossier" anerkannt werden.

 

Weitere Voraussetzung

  • Vor Studienbeginn:
    1 Jahr Berufspraxis im schulischen und/oder ausserschulischen Feld mit einem Pensum von durchschnittlich mindestens 40%. 
  • Bei Studienbeginn:
    Anstellung im Bereich der Früherziehung oder im angestammten Berufsfeld mit einem Pensum von durchschnittlich ca. 40 %.Während des Studiums: mindestens 200 Tage à 6 Lektionen Förderpraxis, verteilt auf die ganze Studienzeit.

 

Bei zu vielen Anmeldungen kann die Platzzahl beschränkt werden. Interessentinnen und Interessenten mit einem Arbeitsplatz in einem Trägerkanton werden bevorzugt.

 

Trägerschaft

Kantone AG, AI, AR, GL, GR, SG, OW, SH, SZ, SO, TG, ZH, ZG und das Fürstentum Liechtenstein