Projekte
D.10 Das Potenzial der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2009-10)
Team
Liesen ChristianWohlgensinger Corinne
Wolfisberg Carlo
Ziel und Fragestellung
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen bietet eine einzigartige Gelegen-
heit, die Situation behinderter Menschen in der Schweiz grundlegend zu analysieren. Anknüpfend an das Vorprojekt zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (s.u.) ist es wesentlich, näherhin zu untersuchen, worin diesbezüglich der Gehalt der UN-Konvention besteht: Welche substanziellen Veränderungen für Menschen mit Behinderungen sind in der Schweiz durch die Konvention zu erwarten oder wünschenswert? Wie stellt sich die Situation behinderter Menschen hierzulande dar, wenn sie im Licht der Konvention betrachtet wird?
Im Forschungsprojekt werden daher die folgenden Fragestellungen verfolgt:
- Was ist der Gehalt der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
- Welche Erwartungen haben relevante Akteure in der Schweiz an die Konvention?
- Wo sehen relevante Akteure Potenzial, in den durch die Konvention thematisierten Bereichen die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz zu verbessern? Welche konkreten Massnahmen werden vorgeschlagen oder können abgeleitet werden?
In einem ersten Schritt muss somit der Gehalt der Konvention konzeptionell bestimmt werden. Zum einen gehört dazu eine Bewertung ihres Entstehungskontexts, zum anderen eine Kartierung der in der Konvention explizierten Themenbereiche und ihrer normativen Fundierungen bzw. Vorannahmen. In einem zweiten Schritt muss vor dem Hintergrund der schweizerischen Situation empirisch bestimmt werden, wo verschiedene Akteure, die mit Menschen mit Behinderungen in der Schweiz befasst sind, das Potenzial der Konvention sehen.
Vorgehen
Das Projekt hat drei Phasen:
- Phase 1: Gehalt / normative Voraussetzungen der UN-Konvention feststellen (Dokumentenanalyse und Reviewverfahren)
- Phase 2: Ermittlung der Akteursperspektiven (Einzelinterviews mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener institutioneller Akteure)
- Phase 3: Umsetzungsoptionen identifizieren (Peer Review der Umsetzungsoptionen im Netzwerk)
Der Aufbau einer Webseite für Netzwerkaktivitäten ist ein wichtiges Nebenziel des Projekts. Die Akteure im Feld erhalten eine Stimme und die Gelegenheit, sich zu vernetzen und
Synergien auszuloten.
Projektdauer
August 2009 bis Juli 2010
Projektteam und Kontakt
Projektleitung: Prof. Dr. Carlo Wolfisberg, Bereichsleiter PSS;
Co-Leitung: Dr. Christian Liesen, Schwerpunktleitung Systemische und institutionelle Fragen, Bereich Forschung & Entwicklung;
Projektmitarbeit: lic. phil. Corinne Wohlgensinger, Assistentin;
Vorprojekt (2008-2009):
Menschenbilder, Behinderungsverständnis und moralische Begründungen in der Heilpädagogik und ihr Verhältnis zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Hintergrund
Am 13. Dezember 2006 wurde die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Artikel 1 dieser Konvention hält als Ziel fest, „die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung ihrer angeborenen Würde zu fördern".
Mit der Verabschiedung und im Zusammenhang mit einer möglichen Signierung und Ratifizierung dieses Übereinkommens durch die Schweiz wird es notwendig, dass sich die Heilpädagogik als Profession und Disziplin mit dieser Konzeption und der dahinter stehenden Diskurstradition auseinandersetzt.
Ziele und Fragestellung
Inwiefern eignet sich das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung als (eine) normative Grundlage der Heilpädagogik?
Zur Beantwortung dieser Frage wurden vorgängig folgende Fragen bearbeitet:
a) Welche Menschenbilder, welche Verständnisse von Behinderung und welche moralischen Begründungen der Heilpädagogik (als Disziplin und Profession) werden im deutschsprachigen Raum aktuell vertreten?
b) In welchem Verhältnis steht die UNO-Konvention zu diesen verschiedenen Positionen? Wo gibt es Übereinstimmungen, wo Unterschiede in Bezug auf die zugrunde liegenden Menschenbilder, Behinderungsverständnisse und moralischen Werte?
Studiendesign
Die Rekonstruktion der aktuellen heilpädagogischen Diskurse erfolgte mittels Dokumentenanalyse. Untersucht und entsprechend der Fragestellungen kategorisiert wurden:
- Monographien zur Allgemeinen Heilpädagogik mit normativem Charakter wie Lehrmittel, Handbücher etc.
- Monographien zu Fragen des Menschenbildes, des Behinderungsverständnisses und der moralischen Grundlegung der Heilpädagogik
- Zeitschriftenartikel zur Heilpädagogik als Disziplin und Profession, zu Fragen des Menschenbildes, des Behinderungsverständnisses und der moralischen Grundlegung der Heilpädagogik
- Normative Dokumente von Berufsverbänden
Die UN-Konvention und die dahinter liegenden Menschenrechtsdokumente wurden anhand derselben Kategorien analysiert und mit den vorliegenden Ergebnissen bzgl. des heilpädagogischen Diskurses verglichen.
Ergebnisse des Vorprojektes
Das Projekt zeigte Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf und wies nach, dass das Übereinkommen der Heilpädagogik in normativer Hinsicht wertvolle Impulse geben kann. Es erweitert den normativen heilpädagogischen Diskurs in wichtigen Punkten. So kann eine auf Basis des Übereinkommens formulierte menschenrechtsorientierte Ethik der Heilpädagogik helfen, den von ihr schon lange postulierten Schritt von einer personenorientierten fürsorgerischen zu einer systemischen und emanzipativen Disziplin und Profession auch auf normativer Ebene zu vollziehen. Entscheidend ist dabei, dass das Konzept der Menschenrechte in der Heilpädagogik substantiell verstanden wird und nicht als alltagssprachliche Floskel.
Projektteam und Kontakt
Prof. Dr. Carlo Wolfisberg, Bereichsleiter PSS, HfH; E-Mail:
lic. phil. Corinne Wohlgensinger, Assistentin, HfH; E-Mail:


