Aufnahmebedingungen

Zum Studium werden gemäss Regelung der EDK zugelassen:

  •  Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Lehrdiploms für den Kindergarten, für die Primarschule oder für die Sekundarstufe I
  • Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Diploms als Fachgruppenlehrkraft
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor- oder Masterabschlusses in Logopädie, in Psychomotoriktherapie, in Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Psychologie) oder in Klinischer Heilpädagogik mit Passerelle/Zusatzleistungen. Personen ohne Lehrdiplom müssen vor dem Studium eine Passerelle von 36 ECTS an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) absolvieren und eine Unterrichtspraxis von ca. 50% vorweisen.

Berufsbegleitendes Studium

  • Vor Studienbeginn:
    1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 40%.
  • Bei Studienbeginn:
    Anstellung als Lehrperson mit einem Pensum von durchschnittlich ca. 40 %.
  • Während des Studiums:
    mindestens 180 Tage à 6 Lektionen Unterrichtspraxis,  verteilt auf die ganze Studienzeit. 
  • Arbeitsort Anstellung in einem der Trägerkantone (per Stichtag 1.2.)

Vollzeitstudium

  • Vor Studienbeginn:
    1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 50%.
  • Wohnort in einem der Trägerkantone, Steuerpflichtigkeit seit mindestens 1 Jahr in diesem Kanton


Weitere Informationen

Kurzinfo Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik