Aufnahmebedingungen
Zum Studium werden gemäss Regelung der EDK zugelassen:
- Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Lehrdiploms für den Kindergarten, für die Primarschule oder für die Sekundarstufe I
- Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Diploms als Fachgruppenlehrkraft
- Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor- oder Masterabschlusses in Logopädie, in Psychomotoriktherapie, in Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Psychologie) oder in Klinischer Heilpädagogik mit Passerelle/Zusatzleistungen. Personen ohne Lehrdiplom müssen vor dem Studium eine Passerelle von 36 ECTS an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) absolvieren und eine Unterrichtspraxis von ca. 50% vorweisen.
Berufsbegleitendes Studium
- Vor Studienbeginn:
1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 40%. - Bei Studienbeginn:
Anstellung als Lehrperson mit einem Pensum von durchschnittlich ca. 40 %. - Während des Studiums:
mindestens 180 Tage à 6 Lektionen Unterrichtspraxis, verteilt auf die ganze Studienzeit. - Arbeitsort Anstellung in einem der Trägerkantone (per Stichtag 1.2.)
Vollzeitstudium
- Vor Studienbeginn:
1 Jahr Berufspraxis als Lehrkraft mit einem durchschnittlichen Pensum von mindestens 50%.
- Wohnort in einem der Trägerkantone, Steuerpflichtigkeit seit mindestens 1 Jahr in diesem Kanton
Weitere Informationen
Kurzinfo Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik


