Umsetzung Volksschulgesetz VSG
Am 5. Juni 2005 hat die Zürcher Stimmbevölkerung mit gut 70 Prozent dem neuen Volksschulgesetz deutlich zugestimmt. Mit dem neuen Volksschulgesetz werden zum einen die rechtlichen Grundlagen für die Volksschule den heutigen Gegebenheiten angepasst, zum anderen werden verschiedene – in den letzten Jahren erprobte – Reformelemente verbindlich vorgeschrieben.
Damit ist eine gute Basis für die Weiterentwicklung der Volksschule gelegt. Das Volksschulamt ist mit der Umsetzungsplanung des neuen Volksschulgesetzes beauftragt.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Volksschulamtes Kanton Zürich:
http://www.vsa.zh.ch/site/index__gast-d-163-23-163-urlvars-.html
Kontakt
Für alle Fragen zu den Unterstützungsleistungen der HfH wenden Sie sich bitte per E-Mail an untenstehende Adresse. Wir werden Ihre Anliegen möglichst umgehend bearbeiten und/oder mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
E-Mail-Adresse: wfd@hfh.ch
Weiterbildung
Die Umsetzung des Volksschulgesetzes löst einen erheblichen Bedarf an Weiterbildung und Nachqualifikation aus. Diese Aufgabe wird weitgehend durch die Pädagogische Hochschule (phzh) und die Hochschule für Heilpädagogik (HfH) im Auftragsverhältnis wahrgenommen.Das Angebot wird laufend ausgebaut. Aktuelle Ausschreibungen und Anmeldeformulare sind unter Pädagogische Schwerpunkte abrufbar.




