Unterstützungsangebote für Sonderschulen

Angebote

In Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes müssen die Sonderschulen im Kanton Zürich bis Ende Schuljahr 2010/11 das Schulische Standortgespräch einführen und konzeptionell in ihre Erziehungs- und Förderplanung einbetten.
Der Kanton hat die Möglichkeit, Ziele zu definieren, welche die Sonderschulen zu erreichen haben. Er empfiehlt den Sonderschulen, das Unterstützungsangebot zu nutzen, um die Ziele zu erreichen.
Das übergeordnete Ziel der Unterstützungsangebote ist die Optimierung der Förderdiagnostik und Förderplanung unter Berücksichtigung des neuen Volksschulgesetzes.

Bei den Unterstützungsangeboten handelt es sich um

  • Standortbestimmung
  • Prozess-/Projektberatung
  • Weiterbildungsmodule
Es sind grundsätzlich Abrufangebote, die für eine Institution oder eine Gruppe von kleineren Institutionen erteilt werden. Es ist sinnvoll, Synergien mit anderen Institutionen zu nutzen, so dass kleinere Institutionen gemeinsam ein Angebot abrufen.
Die Unterstützungsangebote werden mit Vorteil aufgrund einer gründlichen Standortbestimmung ausgewählt. Damit kann der für die Institution jeweils richtige Bedarf an Weiterbildung und/oder Projekt-/Prozessberatung bestimmt werden.
Bei der angegebenen Dauer der Unterstützungsangebote handelt es sich um Richtzeiten, welche je nach Bedarf angepasst werden können.
Für die Standortbestimmung, die Projekt-/Prozessberatung und die Weiterbildungsmodule stehen ausgewiesene Fachleute der HfH zur Verfügung, welche mit der Situation der jeweiligen Institution vertraut sind. Es können auch HfH-externe Fachleute mit der Aufgabe betraut werden.
Die Unterstützungsangebote stehen je nach Fachbereich ab Mai 2009 zur Verfügung. Je nach der Höhe der Nachfrage können längere Wartezeiten entstehen.

Finanzierung

Die Finanzierung der Angebote läuft direkt über die Sonderschulen im Rahmen ihres üblichen Weiterbildungsbudgets. Falls erforderlich können die Sonderschulen für die Weiterbildungen für maximal 5 Tage den Schulbetrieb einstellen.

Kosten

Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Departements 3 der HfH.
Die Unterstützungsangebote Standortbestimmung und Projekt- und Prozessberatung werden zum Stundenansatz von Fr. 200.00 berechnet. Die Reisezeit wird mit Fr. 80.00 pro Stunde berechnet.
Die Weiterbildungsmodule werden pro Tag zu einem Richtpreis von Fr. 2500.00 für eine Kursleitung berechnet. Ab 25 Teilnehmende wird in der Regel mehr als eine Kursleitung eingesetzt. Pro Kursleitung wird der volle Ansatz berechnet.
Bei den Weiterbildungsmodulen sind die individuelle Vorbereitungszeit sowie die rein administrativen Arbeiten in den Ansätzen inbegriffen. Vorgängig vereinbarte Gespräche oder Sitzungen werden nach Aufwand mit Fr. 200.00 pro Stunde verrechnet.
Ein Weiterbildungstag umfasst in der Regel 7 Lektionen à 45 Minuten.
Die Spesen werden zusätzlich verrechnet (s. AGB).
Die Aufträge sind in der Regel mehrwertsteuerpflichtig (7.6%).
Es wird eine Auftragsvereinbarung erstellt. Die Rechnungsstellung erfolgt von der HfH an die auftraggebende Institution.

Information und Anmeldung

Fachliche Auskunft erteilt Prof. Markus Sigrist, , 044 317 11 86, welcher für die Planung und Koordination der Unterstützungsangebote zuständig ist.

Die Anfragen und Anmeldungen erfolgen über die Übersicht Modulangebote für die Sonderschulen Kt. Zürich

Wir nehmen umgehend mit Ihnen Kontakt auf, um Ihre Anfrage oder Anmeldung kurz zu besprechen.
Anschliessend nimmt die für Ihre Institution zuständige Fachperson mit Ihnen Kontakt auf, um Ihre Anfrage und das Vorgehen im Detail zu besprechen.