FAQ zum Studiengang

Master Schulische Heilpädagogik

Die FAQ (Frequently Asked Questions) zum Studiengang Schulische Heilpädagogik werden laufend ergänzt.

Kontakt

Irene Gehrig Titel MA

Funktion

Senior Lecturer / Leiterin Master Schulische Heilpädagogik

Information und Organisation

Wo finde ich die wichtigen Informationen?

Auf der Website www.hfh.ch finden Sie unter «Ausbildung» die wichtigsten Informationen zum Master Schulische Heilpädagogik (SHP). Weitere Informationen, welche für das Studium relevant sind, finden Sie unter Studierendenportal. Aktuelle Informationen werden dort aufgeschaltet und kommuniziert.

Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zur Zulassung oder Aufnahmeverfahren habe?

Die Hochschuladministration hat eine spezifische Abteilung, welche Zulassungsfragen bearbeitet und unter zulassung [at] hfh.ch für Fragen zur Verfügung steht. Allgemeine und grundlegende Informationen zur Zulassung sowie zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Seite «Zulassung».

Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zum Studium habe?

Die Hochschuladministration steht Ihnen unter lehrberufe [at] hfh.ch für Fragen zur Verfügung.

Studienformen und Studiendauer

Wie viele ECTS-Kreditpunkte enthält das Studium?

Das Studium umfasst 90 ECTS-Kreditpunkte und ist damit grundsätzlich auf 90 ECTS-Kreditpunkte begrenzt. Wenn Sie an weiteren Inhalten interessiert sind, können Sie als Weiterbildungsteilnehmer:in an weiteren Modulen teilnehmen. Auf der Weiterbildungsseite finden Sie detaillierte Informationen zum Laufbahnmodell. Zur Weiterbildung

Wie lange kann ich studieren?

Die maximale Studiendauer beträgt für alle Studienformen und alle Studierenden sechs Jahre.

Welche Studienformen kann ich wählen?

Im Master Schulische Heilpädagogik werden die beiden Studienformen Berufsbegleitend und Vollzeit/Teilzeit angeboten.

Was bedeuten die Studienform Vollzeit/Teilzeit?

Bei der Studienform Vollzeit/Teilzeit absolvieren Sie Praktika im Umfang von 70 Arbeitstagen in mindestens zwei heilpädagogischen Handlungsfeldern. Bei einem Vollzeitstudium absolvieren Sie das Studium ohne Anstellung neben dem Studium und den Praktika. Teilzeit bezieht sich auf eine Anstellung in keinem heilpädagogischen Setting.

Was bedeutet die Studienform Berufsbegleitend?

Im berufsbegleitenden Studium haben Sie eine Anstellung als Schulische Heilpädagogin oder Heilpädagoge im Schulbereich. Die Lehrtätigkeit umfasst während des gesamten Studiums mindestens 20 Prozent. Die Regelstudiendauer beträgt im Minimum vier Semester. Das erstes heilpädagogische Handlungsfeld (SHP) muss spätestens bis 31. Juli (späteste Einreichung der Arbeitgeberbestätigung) vor Beginn des Studiums gegeben sein: Lehrtätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in einem heilpädagogischen Fachbereich (Lernen, Verhalten, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Körperlich-motorische Entwicklung) an einer Schule oder heilpädagogischen Institution. Das zweite heilpädagogische Handlungsfeld wird während des Studiums absolviert. Sie weisen bis zum Abschluss Ihres Studiums eine Lehrtätigkeit in mindestens zwei heilpädagogischen Handlungsfeldern nach.

Ist ein Wechsel von der Studienform Vollzeit/Teilzeit zum berufsbegleitenden Studium oder umgekehrt möglich?

Ein Wechsel der Studienform nach Studienplatzzusage oder während des Studiums müssen Sie über zulassung [at] hfh.ch beantragen. Die Zulassungsstelle gibt Ihnen Auskunft über mögliche Voraussetzungen eines Wechsels.

Wie hoch muss ich den Aufwand während des Studiums einschätzen?

Es ist davon abhängig, wie lange Sie studieren möchten und wie viele Module Sie im Semester wählen. Ein Modul umfasst 5 ECTS-Kreditpunkte. Das entspricht einer Arbeitsleistung von 150 Stunden. Sie haben Präsenzunterricht, begleitetes und freies Selbststudium. Für ein halbtägiges Modul müssen Sie in etwa einen halben Tag zusätzlichen Arbeitsaufwand pro Woche einrechnen. Die Studiendauer verlängert oder verkürzt sich je nach Anzahl gewählter Module im Semester.

Berufstätigkeit vor und während des Studiums

Muss ich Berufserfahrung bei der Anmeldung mitbringen?

Es wird nach Abschluss einer für die Zulassung anerkannten Ausbildung und bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses, ein Jahr Berufserfahrung mit einem Pensum von durchschnittlich mindestens 40 Prozent in folgenden Tätigkeiten empfohlen:

  • (a) Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrdiplom als Lehrkraft;
  • (b) Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrdiplom in einem pädagogischen Berufsfeld  

Muss ich während des berufsbegleitenden Studiums bereits in einem heilpädagogischen Handlungsfeld tätig sein?

Ja. Mit der Anmeldung zum Studium weisen Sie eine Anstellung im Schulbereich und eine Lehrtätigkeit in einem heilpädagogischen Handlungsfeld* nach. Die Lehrtätigkeit im heilpädagogischen Handlungsfeld muss spätestens mit Beginn des Studiums gegeben sein. *Heilpädagogisches Handlungsfeld (SHP): Lehrtätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in einem heilpädagogischen Fachbereich (Lernen, Verhalten, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Körperlich-motorische Entwicklung) an einer Schule oder heilpädagogischen Institution.

Die Lehrtätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in einem heilpädagogischen Handlungsfeld in Form von Praktika ist auch in der Studienform Vollzeit/Teilzeit Bedingung.

Wie viel kann ich neben dem berufsbegleitenden Studium arbeiten?

Das Studium Master Schulische Heilpädagogik bietet inhaltliche und zeitliche Flexibilität, damit Sie je nach beruflichem und privatem Kontext die Anzahl Module im Semester wählen können. Mindestens 20 Prozent Berufstätigkeit in heilpädagogischen Handlungsfeldern ist Voraussetzung. Für das begleitete und freie Selbststudium ist genügend Zeit zu reservieren. Für ein halbtägiges Modul müssen Sie in etwa einen halben Tag zusätzlichen Arbeitsaufwand einrechnen. Wenn Sie zum Beispiel 60 Prozent berufstätig sind und zwei Module besuchen, rechnen Sie mindestens nochmals einen Tag für Vor- und Nachbereitung ein.

Kann ich mit erfolgreichem Abschluss des heilpädagogischen Masterstudiums als IF- und DaZ- Lehrperson arbeiten?

Mit einem Diplom in Schulischer Heilpädagogik können Sie als IF-Lehrperson arbeiten. Betreffend der DaZ-Zulassung entscheiden die Kantone darüber mit welchen Voraussetzungen als DaZ-Lehrperson gearbeitet werden kann. Fragen Sie bitte bei der jeweiligen kantonalen Zulassungsstelle (Bildungsdirektion) an.

Aufbau des Studiums, Studienjahr

Wann finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen finden im Herbstsemester in den Wochen 38–51 und im Frühlingssemester in den Wochen 08–22 statt.

Welche Studientage stehen zur Verfügung?

Module werden an vier Studientagen (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag) angeboten. Damit können Sie Ihr Studium zeitlich und inhaltlich flexibel gestalten. Beachten Sie bitte die Zuordnung der Module zu den Studientagen. Der Studienverlaufsplaner sowie das Modulverzeichnis geben Ihnen hierzu Auskunft.

Welche Modularten gibt es?

Es gibt Pflichtmodule, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

Gibt es Module, die ich zwingend besuchen muss?

Die Pflichtmodule besuchen alle Studierenden (ausgenommen spezifische Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen).

Wie lange dauert ein Modul und wie viele ECTS-Kreditpunkte umfasst ein Modul?

Die Module finden grundsätzlich halbtags statt und erstrecken sich in der Regel über ein Semester. Die Module umfassen 5 ECTS-Kreditpunkte (ausgenommen Masterarbeit und einzelne Wahlmodule). 5 ECTS-Kreditpunkte entsprechen rund 150 Stunden Workload.

Wann findet der Unterricht statt?

Vormittag: 8.45 bis 12.15 Uhr / Nachmittag: 13.15 bis 16.45 Uhr. Es finden zwei Modulveranstaltungen pro Tag statt. Vereinzelt und bei Bedarf ist ein zusätzliches Modulangebot am Abend möglich (17.30 bis 21.00 Uhr).

Was erwartet mich neben dem Präsenzunterricht?

Neben dem Präsenzunterricht findet begleitetes oder freies Selbststudium statt (Aufträge, Erstellen von Leistungsnachweisen, Vor- und Nachbereitungsaufgaben). Teilweise werden Modul-Halbtage durch E-Learning-Einheiten oder Gruppenarbeiten ersetzt.

Wer unterstützt mich bei meiner weiteren Studienplanung?

Auf unserer Website finden Sie den Studienverlaufsplaner SHP. Im Planer sind die aktuellen Angebote aufgeführt. Auch steht Ihnen die Hochschuladministration unter lehrberufe [at] hfh.ch für Fragen zur Verfügung.

Profilbildung

Wie kann ich mein individuelles Profil im Master SHP aufbauen?

Der Master Schulische Heilpädagogik bietet vielfältige Möglichkeiten der individuellen Profilbildung. Mit der Wahl von Wahlpflichtmodulen, Wahlmodulen und Studienschwerpunkten können Sie ihr Studium individuell zusammenstellen. Je nach Wahl des Studienschwerpunktes oder der Studienschwerpunkte sieht Ihr Stundenplan anders aus. Die Stundenpläne zu den Studienschwerpunkten finden sie unter www.hfh.ch/shp.

Welche Studienschwerpunkte stehen zur Verfügung?

Es stehen die Studienschwerpunkte «Lernen», «Verhalten», «Geistige Entwicklung», «Hören», «Sehen», «Körperlich-motorische Entwicklung», «Beratung und Kooperation im heilpädagogischen Kontext» sowie «Schul- und Organisationsentwicklung im heilpädagogischen Kontext» zur Verfügung.

Wo finde ich Informationen zu den Studienschwerpunkten?

Grundsätzliche Informationen zu den Studienschwerpunkten im Master SHP finden Sie auf www.hfh.ch/shp und im digitalen Infopaket Master Schulische Heilpädagogik erfahren Sie mehr zu den einzelnen Studienschwerpunkten.

Wie viele Studienschwerpunkte kann ich wählen?

Sie müssen im Minimum einen Studienschwerpunkt und können im Maximum zwei Studienschwerpunkte wählen. Sie wählen einen Majorstudienschwerpunkt und optional einen Minorstudienschwerpunkt. Der Majorstudienschwerpunkt (40 CP) setzt sich aus den zwei schwerpunktspezifischen Wahlpflichtmodulen (10 CP), den Modulen Berufspraxis II und Berufspraxis III (10 CP) und der Masterarbeit (20 CP) zusammen. Der Minorstudienschwerpunkt umfasst 10 CP, zusammengesetzt aus den zwei schwerpunktspezifischen Wahlpflichtmodulen. 

Was bedeutet die Wahl der Studienschwerpunkte für das Studium?

Mit der Wahl des Studienschwerpunktes oder der zwei Studienschwerpunkte gestalten Sie Ihr Studium. Wählen Sie zum Beispiel den Studienschwerpunkt «Verhalten» gehören die Wahlpflichtmodule «Heilpädagogik im Bereich sozial-emotionale Entwicklung und Verhalten I» und «Heilpädagogik im Bereich sozial-emotionale Entwicklung und Verhalten II» zum Pflichtanteil. 

Gibt es Wahlmodule im Master SHP und was zeichnet sie aus?

Im FS stehen Wahlmodule zur Verfügung. Sie umfassen 1-5 ECTS-Kreditpunkte, in der Regel 2 ECTS-Kreditpunkte. Das Modul Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit umfasst 5 ECTS-Kreditpunkte. Sie ergänzen das Curriculum und bieten weitere Möglichkeiten Ihr Profil interessegeleitet zu gestalten. Es können maximal 10 ECTS-Kreditpunkte in Form von Wahlmodulen erworben werden.

Vorbildung

Welche Richtlinien gelten bei der Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen?

Es werden bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet, die mindestens auf Masterstufe erbracht wurden und die bezüglich Inhalt und Zielsetzungen als gleichwertig betrachtet werden können. Es können max. 20 ECTS-Kreditpunkte angerechnet werden, ausgenommen sind bestehende Vereinbarungen mit anderen Hochschulen. Anträge auf Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen können nach der Studienplatzzusage bis spätestens Ende Juni des jeweiligen Studienjahres gestellt werden. Anrechnungen bereits erbrachter Studienleistungen sind nur verbindlich für das Studienjahr der Studienplatzzusage. Bei einem Verzicht auf den Studienplatz ist bei einer erneuten Anmeldung ein neuer Antrag zu stellen, welcher nach den zum Zeitpunkt des neuen Studienstarts geltenden Regelungen und der dann geltenden Praxis erneut geprüft wird. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, ausser bei der Anrechnung von Modulen des Masters SHP, die im Rahmen des Laufbahnmodells vorgängig an der HfH absolviert wurden. 

«Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen» finden Sie in der Rechtssammlung

Bereits vor dem Studium erbrachte und anerkannte Leistungen können nicht an einen Studienschwerpunkt angerechnet werden. Ausnahmen sind unter dem Abschnitt Profilbildung aufgeführt.

Kann ich auch ohne Lehrdiplom zugelassen werden?

Personen ohne Lehrdiplom, die über einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich verfügen, müssen vorgängig Zusatzleistungen an der PH erbringen. Mehr Informationen zu den Zusatzleistungen finden Sie unter Zulassung im Abschnitt «Zusatzleistungen». 

Einschreibeverfahren

Moduleinschreibung

Sie können sich in den KW 10 - KW 13 in die Module einschreiben. Modulumbuchungen und Abmeldungen sind für das Herbstsemester in den KW 23 - KW 39 und für das Frühlingssemester in der KW 23 - KW 09 möglich. Detaillierte Angaben zum Zeitablauf und Prozess werden rechtzeitig per Mail verschickt.

Moduleinschreibung Berufspraxis und Portfolio

Die Module Berufspraxis I, II und III (BP5_01.1, BP5_01.2 und BP5_01.3) werden jeweils am gleichen Halbtag mit den Kursen des Moduls Portfolio (BP5_02) durchgeführt. Z.B. Berufspraxis I von 8.45 bis 10.15 Uhr und anschliessend Portfolio, Kurs 1 von 10.45 bis 12.15 Uhr. Für das Modul Portfolio werden Sie automatisch angemeldet, sobald Sie sich für eines der Module Berufspraxis einschreiben.

Abschluss Studium

Abschluss

Der Abschluss Master of Arts Hochschule für Heilpädagogik in Special Needs Education ist von der EDK anerkannt.

Übergabe Diplome

Grundsätzlich werden die Diplome im Rahmen einer Diplomfeier an Sie übergeben. Die Diplomfeiern können gemeinsam mit den Dipomand:innen der Masterstudiengänge HFE, LOG und PMT im März und Oktober/November stattfinden.

Die genauen Angaben über Datum/Zeit und Durchführungsort erhalten Sie jeweils zu entsprechender Zeit vom Eventmanagement HfH.

Ist die Teilnahme an der Diplomfeier nicht möglich, wird das Diplom nach der Diplomfeier per Einschreiben an die private Adresse zugestellt. Für Fragen wenden Sie sich gerne an zulassung [at] hfh.ch.

Abschlussdatum Diplom

Als Abschlussdatum auf dem Diplom, Exmatrikulationsbestätigung und Transcript of Records (ToR) wird das Erstelldatum des letzten Leistungsausweises erfasst. Für eine Diplomierung im Frühling das Erstellungsdatum in KW 9, für eine Diplomierung im Herbst das Erstellungsdatum in KW 37.