Finanzierung der Studienplätze

Ausbildung

Die Seite bietet eine Übersicht über die Finanzierung der Studienplätze. Prüfen Sie, ob Ihr Kanton das Studium finanziert. 

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Die Finanzierung kann grob in drei Bereiche aufgeteilt werden, die für die jeweiligen Kantone gelten:

  • Trägerkantone: i. d. R. werden Studienplätze finanziert
  • Vertragskantone: Finanzierung unterliegt bestimmten Voraussetzungen
  • Übrige Kantone: Finanzierung erfordert eine Kostengutsprache

Trägerkantone

  • Aargau
  • Appenzell Ausserhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Glarus
  • Graubünden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Zürich
  • Das Fürstentum Liechtenstein zählt ebenfalls zu den Trägern der HfH.

Studienplätze werden gemäss Zulassungsreglement finanziert, solange die Studienplatzbegrenzung im Studiengang nicht erreicht ist.

Vertragskantone

Interessierte aus einem Vertragskanton müssen bei der Anmeldung das ausgefüllte und unterzeichnete Personalienblatt FHV (Word-Dokument wird automatisch heruntergeladen) sowie das daraus resultierende Zusatzdokument einreichen.

Für die einzelnen Kantone gelten spezifische Voraussetzungen und Einschränkungen. Beachten Sie bitte die Hinweise im aufklappbaren Element. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch).

Verfügbarkeit der Studienplätze für den Studienstart im Herbst 2026: Für die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern und Zug stehen keine freien Plätze mehr zur Verfügung.

Basel-Landschaft

  • Der Kanton Basel-Landschaft finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Psychomotoriktherapie
    • Master Schulische Heilpädagogik (Studienschwerpunkte Lernen, Verhalten, geistige Entwicklung, Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung)
  • Der Kanton Basel-Landschaft finanziert keine Studienplätze in folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Logopädie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
    • Master Logopädie
  • Der Kanton Basel-Landschaft finanziert nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäss Zulassungsreglement §10.
  • Bei berufsbegleitendem Studium: Der Arbeitsort muss zum Zeitpunkt der Anmeldung angegeben werden. Falls Sie dies nicht angeben können, wenden Sie sich bitte direkt an zulassung [at] hfh.ch.
  • Bei Vollzeit- und Teilzeitstudium: Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Basel-Stadt

  • Der Kanton Basel-Stadt finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Schulische Heilpädagogik (Studienschwerpunkte Lernen, Verhalten, geistige Entwicklung, Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung)
  • Der Kanton Basel-Stadt finanziert keine Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Logopädie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
    • Master Logopädie
    • Master Psychomotoriktherapie
  • Der Kanton Basel-Stadt finanziert nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäss Zulassungsreglement §10.
  • Bei berufsbegleitendem Studium: Der Arbeitsort muss zum Zeitpunkt der Anmeldung angegeben werden. Falls Sie dies nicht angeben können, wenden Sie sich bitte direkt an zulassung [at] hfh.ch.
  • Bei Vollzeit- und Teilzeitstudium: Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Bern

  • Der Kanton Bern finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
    • Master Schulische Heilpädagogik (Studienschwerpunkte Hören und Sehen)
  • Der Kanton Bern finanziert keine Studienplätze in folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Logopädie
    • Master Logopädie
    • Master Psychomotoriktherapie
  • Der Kanton Bern finanziert nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäss Zulassungsreglement §10.
  • Bei berufsbegleitendem Studium: Der Arbeitsort muss zum Zeitpunkt der Anmeldung angegeben werden. Falls Sie dies nicht angeben können, wenden Sie sich bitte direkt an zulassung [at] hfh.ch.
  • Bei Vollzeit- und Teilzeitstudium: Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Freiburg

  • Der Kanton Freiburg finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
    • Master Logopädie
    • Master Psychomotoriktherapie
    • Master Schulische Heilpädagogik
  • Der Kanton Freiburg finanziert keine Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Logopädie
  • Der Kanton Freiburg finanziert nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäss Zulassungsreglement §10.
  • Bei berufsbegleitendem Studium: Der Arbeitsort muss zum Zeitpunkt der Anmeldung angegeben werden. Falls Sie dies nicht angeben können, wenden Sie sich bitte direkt an zulassung [at] hfh.ch.
  • Bei Vollzeit- und Teilzeitstudium: Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Luzern

  • Der Kanton Luzern finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Logopädie
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
    • Master Schulische Heilpädagogik (Studienschwerpunkte Hören und Sehen)
  • Der Kanton Luzern finanziert keine Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Master Logopädie
    • Master Psychomotoriktherapie
  • Finanzierte Studiengänge auf Anfrage:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
  • Der Kanton Luzern finanziert nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäss Zulassungsreglement §10.
  • Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Uri

  • Der Kanton Uri finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
    • Bachelor Logopädie
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
    • Master Logopädie
    • Master Psychomotoriktherapie
    • Master Schulische Heilpädagogik
  • Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Wallis

  • Der Kanton Wallis finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Master Schulische Heilpädagogik
  • Der Kanton Wallis finanziert keine Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Logopädie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
  • Für folgende Studiengänge ist eine Kostengutsprache der Kantonsbehörden erforderlich. Diese muss bei der Anmeldung zum Studium vorliegen:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Logopädie
    • Master Psychomotoriktherapie
  • Der Kanton Wallis finanziert nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäss Zulassungsreglement §10.
  • Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Zug

  • Der Kanton Zug finanziert Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Bachelor Logopädie
    • Bachelor Psychomotoriktherapie
    • Master Heilpädagogische Früherziehung
    • Master Schulische Heilpädagogik (Studienschwerpunkte Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Körperlich-motorische Entwicklung)
  • Der Kanton Zug finanziert keine Studienplätze in den folgenden Studiengängen:
    • Master Logopädie
    • Master Psychomotoriktherapie
  • Finanzierte Studiengänge auf Anfrage beim Kanton:
    • Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
  • Der Kanton Zug finanziert nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Zuteilung gemäss Zulassungsreglement §10.
  • Bei berufsbegleitendem Studium: Der Arbeitsort muss zum Zeitpunkt der Anmeldung angegeben werden. Falls Sie dies nicht angeben können, wenden Sie sich bitte direkt an zulassung [at] hfh.ch.
  • Bei Vollzeit- und Teilzeitstudium: Voraussetzung ist eine ununterbrochene Wohndauer von mindestens zwei Jahren im Kanton (gem. FHV-Regelung, Art. 5).

Übrige Kantone

Folgende Kantone sind weder Träger- noch Vertragskantone: 

  • Genf
  • Jura
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Tessin
  • Waadt
  • Wallis (Ausnahme: Master Schulische Heilpädagogik)

Bewerber:innen aus den genannten Kantonen werden gebeten, eine Kostengutsprache bei den Kantonsbehörden einzuholen. Diese ist eine Voraussetzung für die Anmeldung zum Studium.