Ausgleichsmassnahmen

Bachelor Logopädie

Sie wollen als Logopäde bzw. Logopädin ihren ausländischen Berufsabschluss in der Schweiz anerkennen lassen? Ausgleichsmassnahmen sollen Berufsleute mit pädagogisch-therapeutischen Berufen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, zur EDK-Anerkennung führen.

Kontakt

Susanne Bauer Titel Dr. phil.

Funktion

Senior Lecturer

Joanna Calleri

Funktion

Bereichsleiterin Ausbildungsadministration

Ausgleichsmassnahmen sollen Berufsleute mit pädagogisch-therapeutischen Berufen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, zur EDK-Anerkennung führen. Die Ausgleichsmassnahmen werden im Auftrag der EDK zur Anerkennung ausländischer Diplome für die Logopädie durchgeführt und richten sich nach den massgeblichen Vorgaben der EDK (§29 Studien- und Prüfungsordnung BA Logopädie). 
Teilnehmende wollen durch Teilnahme an einer Ausgleichsmassnahme mittels eines so genannten Anpassungslehrgangs den Bachelor-Abschlüssen in der Schweiz in dem oben genannten Beruf gleichgestellt werden. Sie erreichen damit keinen Fachhochschulabschluss.

In Anbetracht der unterschiedlichen Ausbildungsniveaus (Fachschule vs. Hochschule) und der unterschiedlichen berufspolitischen Orientierung (medizinisch vs. heilpädagogisch) wird in der Regel eine Massnahme verlangt, die den Ausgleich in den theoretischen Fähigkeiten bringen soll. Dieser theoretische Anteil gliedert sich in zwei inhaltliche Teile: Einen inhaltlich-fachspezifischen (pädagogische und/oder therapeutische Inhalte) und einen inhaltlich-wissenschaftlichen Teil. Letzterer betrifft das Ausbildungsniveau und ist üblicherweise mit dem Thema «wissenschaftliches Arbeiten» und «Forschungsmethoden» verknüpft. 

Die HfH wird erst nach Eingang der Anmeldung inkl. Dossier aktiv. 

Information Ablauf und Organisation

Antragstellung bei der EDK

In einem ersten Schritt reichen Sie bei der EDK ein Gesuch ein. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt auf der Webseite der EDK.

Bitte lesen die Unterlagen zum Ablauf der Anerkennung sorgfältig durch.

Die EDK prüft Ihre Ausbildung und entscheidet, ob eine Ausgleichsmassnahme notwendig und/oder möglich ist. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie eine entsprechende EDK-Verfügung über den Umfang (Anzahl) der ECTS Punkte und die auszugleichenden Bereiche.

Im Anschluss wählen Sie die Ausbildungsinstitution zur Durchführung.

Anmeldung für die Durchführung an der HfH

Wenn Sie sich für die HfH als Ausbildungsinstitution entschieden haben, melden Sie sich Online für die Massnahme an: Zur Onlineanmeldung

In Fällen, in denen andere oder weitere Ausbildungsinhalte als im wissenschaftlichen Bereich ausgeglichen werden müssen, ist es notwendig, die Berufspraxis genauer zu erfassen. Hierzu muss ein kurzes Praxis-Portfolio ausgefüllt werden. Dieses können Sie vor der Anmeldung, via ausgleichsmassnahmen [at] hfh.ch (ausgleichsmassnahmen[at]hfh[dot]ch) anfordern und muss vor der Onlineanmeldung bearbeitet werden, da die Unterlagen auf die Plattform hochgeladen werden müssen.

Es wird eine einmalige Gebühr für den Anmeldeprozess und die Analyse der Unterlagen im Umfang von CHF 400 erhoben. 

Analyse der Unterlagen

Ihr Dossier wird sorgfältig geprüft und Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot mit den Modulen, die für die Umsetzung der Massnahme erforderlich sind. 

Zuständig für die Analyse der Unterlagen, Erstellung des individuellen Angebotes sowie Begleitung und Qualifizierung der AGM ist ein Dozent/eine Dozentin aus dem Fachbereich.

Inhaltlich besteht keine freie Modulauswahl, die Umsetzung erfolgt entsprechend des individuellen Angebots. Sie können jedoch wählen, zu welchem Zeitpunkt Sie die Module belegen. Es sind die Durchführungszeitpunkte gem. Modulausschreibung sowie die Fristen der EDK zu berücksichtigen.

Annahme oder Ablehnung des Angebots

Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, wird eine dem Angebot entsprechende Vereinbarung mit der HfH abgeschlossen. Damit sind Sie verbindlich für die Durchführung der AGM angemeldet. 

Die Gebühr für den Anmeldeprozess wird mit den Teilnahmegebühren verrechnet, falls eine Vereinbarung mit der HfH zustande kommt. Kommt keine Vereinbarung mit der HfH zustande, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung dieser Gebühr.

Beginn der Ausgleichsmassnahmen

Die Ausgleichsmassnahmen werden i.d. Regel im Rahmen der Angebote des Bachelor-Studiengangs Logopädie als Anpassungslehrgang besucht. Die Gestaltung der besuchten Angebote richtet sich nach den Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs Logopädie. Die HfH behält sich vor, Änderungen im Curriculum und in der Organisation der Ausgleichsmassnahmen vorzunehmen.

Der Beginn der Massnahme ist abhängig von den Durchführungszeiten der zu belegende Module (Herbstsemester/Frühlingssemester). Lehrangebote im Studiengang Logopädie erfolgen, je nach Modul, am Dienstag oder Freitag. 

Abschluss der Massnahme

Wenn Sie alle Leistungsnachweise der belegten Module erfolgreich absolviert haben, erstellen wir Ihnen eine Bestätigung, auf welcher die absolvierten Module sowie ECTS Kreditpunkte ausgewiesen sind. Diese Bestätigung senden wir zeitgleich der EDK zu, welche Ihren Antrag abschliessend bearbeitet und Ihnen die Gleichwertigkeitsanerkennung ausstellt.

Informationen Planung und Kosten

Semestertermine

Einen Überblick der Semesterdaten finden Sie auf der Seite Akademischer Kalender

Workload

Ein ECTS-Punkt entspricht 30 Stunden Arbeitsaufwand. Der zeitliche Aufwand pro Semester hängt davon ab, wieviele Module Sie belegen. 

Faustregel: Pro belegtem Modul ist mit 1–1.5 zusätzlichen Lerntagen (Selbststudium) zu rechnen

Unterrichtszeiten

Vormittag:
8.45 - 10.15 Uhr
10.45 - 12.15 Uhr


Nachmittag:
13.15 - 14.45 Uhr
15.15 - 16.45 Uhr

Moduleinschreibung

Sie werden durch die Hochschuladministration automatisch auf die Module angemeldet, welche Sie für den Ausgleich belegen müssen.

Login

Sie erhalten vor Beginn der Massnahme das Login für Ihre persönliche @learnhfh.ch-E-Mail-Adresse. Diese ist während der Dauer der Massnahme die Korrespondenzadresse.

Kosten

Gebühr Anmeldeprozess: CHF 400. 
Diese Gebühr wird, bei definitiver Wahl der HfH als Ausbildungsinstitution, mit den Gesamtkosten der Massnahme verrechnet. 
Kommt kein Vertrag mit der HfH zustande, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung dieser Gebühr

Kosten pro ECTS-Punkt: CHF 450, höchstens jedoch CHF 12’000.00 für die gesamte Ausgleichsmassnahme