Ausgleichsmassnahmen

Bachelor Logopädie

Sie wollen als Logopäde bzw. Logopädin ihren ausländischen Berufsabschluss in der Schweiz anerkennen lassen? Ausgleichsmassnahmen sollen Berufsleute mit pädagogisch-therapeutischen Berufen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, zur EDK-Anerkennung führen.

Im Bachelorstudiengang Logopädie

Kontakt

Susanne Bauer Titel MA

Funktion

Senior Lecturer

Joanna Calleri

Funktion

Fachleiterin Hochschuladministration

Zunächst bietet es sich für interessierte Personen an, die «Ausführungsbestimmungen: Informationen zu den Ausgleichsmassnahmen (AGM) in Logopädie» zu studieren, um einen Überblick zu bekommen. Ausgleichsmassnahmen sollen Berufsleute mit pädagogisch-therapeutischen Berufen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, zur EDK-Anerkennung führen. An der HfH gibt es für diese Massnahme ein klares Ablaufschema (PDF).

Die HfH wird erst nach Eingang der Anmeldung inkl. Dossier aktiv. Zuvor ist keine Stellungnahme oder Beratung zum Ablauf der Massnahme möglich. Für die Dossierprüfung und den Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr von CHF 400 erhoben. Der Betrag wird, bei definitiver Wahl der HfH als Ausbildungsinstitution, mit den Gesamtkosten der Massnahme verrechnet.

Die Anmeldung erfolgt online via folgendem Link: Onlineanmeldung

Dies macht allerdings erst dann Sinn, wenn Sie bei der zuständigen Behörde (EDK) einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben und im Entscheid der Behörde eine Ausgleichsmassnahme auferlegt bekommen haben.

Anmeldeschluss ist der 15. Dezember für Beginn im folgenden Herbstsemester.

In Fällen, in denen andere oder weitere Ausbildungsinhalte als im Wissenschaftlichen Bereich (8 CP) ausgeglichen werden müssen, ist es notwendig, die Berufspraxis genauer zu erfassen, um das Dossier zu vervollständigen. Hierzu stehen die Merkblätter der EDK zur Verfügung. Zudem ist der Leitfaden für die Evaluation der Berufspraxis auszufüllen. Diesen können Sie via ausgleichsmassnahmen [at] hfh.ch anfordern und muss vor der Onlineanmeldung bearbeitet werden, da die Unterlagen auf die Plattform hochgeladen werden müssen.

Individuelle Planung. Wer nach der Dossierprüfung einen Vertrag mit der HfH abgeschlossen hat, kann einen persönlichen Plan zur Umsetzung der Ausgleichsmassnahme erstellen. Eine Übersicht über die Modulzusammensetzung im neuen Curriculum ab Studienjahr 2024 wird zu einem späteren Zeitpunkt auf dieser Website zur Verfügung gestellt.

Informationsveranstaltung. Für weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf der Ausgleichsmassnahmen ist der Besuch einer allgemeinen Informationsveranstaltung in KW06 obligatorisch.

Kosten. Kosten pro Kreditpunkt: CHF 450 plus Verwaltungsgebühr: CHF 400

Kontakt. Sie erreichen uns auch unter der E-Mailadresse ausgleichsmassnahmen [at] hfh.ch.