Zulassung

Bachelor Gebärdensprachdolmetschen

Kontakt

Tobias Haug Titel Prof. Dr.

Funktion

Professor für Gebärdensprache und Partizipation bei Hörbehinderung / Leiter Bachelor Gebärdensprachdolmetschen

Zulassungsbedingungen

Für die Zulassung zum Bachelor Gebärdensprachdolmetschen sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:

Vorbildung. Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Bachelor Gebärdensprachdolmetschen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Gebärdensprachdolmetschen. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zur formalen Vorbildung.

Zulassungsverfahren «sur dossier». Individuelle Zugänge zum Bachelor Gebärdensprachdolmetschen für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise sind möglich. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren «sur dossier»

Eine Anmeldung zum Verfahren ist ab 16. Januar 2024 wieder möglich (Anmeldeschluss ist 31. August 2024). Die Kompetenzgespräche werden im Oktober und November 2024 durchgeführt. Bei bestandenem Verfahren ist eine Anmeldung im regulären Aufnahmeverfahren (bis 15. Januar 2025) für den Studienstart im Herbst 2025 möglich. Onlineanmeldung Zulassungsverfahren «sur dossier»

Für Fragen zum Zulassungsverfahren «sur dossier» werden Onlinesprechstunden angeboten. Anmeldung Onlinesprechstunde

Kenntnisse Gebärdensprache. Der Bewerber / die Bewerberin muss zum Beginn des administrativen Semesters (1. August) Kenntnisse in der Deutschschweizerischen Gebärdensprache (DSGS) im Umfang von mind. 84 Lektionen bzw. auf dem Kursniveau A1.1 und A1.2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen. Der Besuch des letzten Kurses darf zum Zeitpunkt der Anmeldung (15. Januar) maximal ein Jahr zurückliegen. Es gibt mehrere Möglichkeiten diese 84 DSGS-Kurlektionen zu absolvieren:

  • DSGS-Kurse des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Anmeldeplattform des SGB-FSS
  • DSGS-Kurse sonstiger Anbieter
  • Online-Gebärdensprachlernplattform signwise.ch (Prüfung A1 muss abgelegt werden)
  • Der SGB-FSS organisiert zusammen mit der HfH einen speziellen DSGS-Kurs, der von April bis Juli 2021 stattfindet.

Finanzierung Studienplatz. Voraussetzung ist der Wohnort in einem Träger- oder Vertragskanton (per Anmeldeschluss) sowie Steuerpflicht seit mind. 1 Jahr im betreffenden Kanton. Bitte konsultieren Sie folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.

Hör- und Sehvermögen. Ein gutes Hör- und Sehvermögen muss durch eine/n Hörgeräteakustiker/in bestätigt werden. Der Hörtest darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate sein.

Sprachkenntnisse. Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des GER entsprechen.

Kenntnisse schweizerdeutscher Dialekt. Verstehen eines schweizerdeutschen Dialektes auf muttersprachlichem Niveau und Beherrschen des Hochdeutschen, andere Fremdsprachen sind von Vorteil.

Eignungsabklärung

Die Zulassung wird zudem von einer Eignungsabklärung abhängig gemacht.

Termine. Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die sich für den Bachelor Gebärdensprachdolmetschen angemeldet haben, werden an einen der drei Termine für die Eignungsabklärung eingeladen. Für die Eignungsabklärung müssen Sie jeweils einen ganzen Tag an einem der drei Termine einplanen.

Ablauf. Die Eignungsabklärung besteht aus drei Teilen:

  • Prüfungsgespräch (Einzelprüfung). Im Prüfungsgespräch wird die Berufsmotivation der Kandidaten/-innen abgeklärt.
  • Überprüfung motorische Fähigkeiten (Gruppenprüfung). Ziel ist die Abklärung von motorischen Fähigkeiten (in Bezug auf die Verwendung der Hände, Kopf und Oberkörper).
  • Gedächtnistest. Der Gedächtnistest wird als Gruppenprüfung durchgeführt.

Kontakt. Bei Fragen erreichen Sie uns auch unter der E-Mailadresse gsd [at] hfh.ch.

Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

Das Studium wird alle vier Jahre angeboten, nächster Beginn ist im September 2025. Ab 1. November 2024 finden Sie auf der Website die Anmeldeinformationen. Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurück erstattet.

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