Zulassung

Master Heilpädagogische Früherziehung

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Für die Zulassung zum Master Heilpädagogische Früherziehung sind gemäss Reglement Zulassung folgende Punkte massgebend:

Vorbildung

Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Maste Heilpädagogische Früherziehung. Zur Übersicht der formalen Vorbildung (PDF)

Empfehlung: Pädagogische Berufserfahrung

Nach Abschluss einer für die Zulassung anerkannten Ausbildung und bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses empfehlen wir ein Jahr Erfahrung im Berufsfeld mit einem Pensum von durchschnittlich 40 Prozent oder mehr zu erlangen. Bitte beachten Sie, dass §5 der Studien- und Prüfungsordnungen Master SHP und HFE geändert wurde. Der Paragraf regelt die Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Berufserfahrung. (Oktober 2022)

Zusatzleistungen

Für den Master Heilpädagogische Früherziehung müssen Studierende, die weder über ein Lehrdiplom für die Vorschulstufe / Primarstufe noch über ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie verfügen, theoretische Zusatzleistungen im Bereich der Vorschulpädagogik und der Entwicklungspsychologie absolvieren sowie praktische Erfahrungen im Bereich Kind / Familie vorweisen. Die Pädagogische Hochschule Zürich bietet die entsprechende Ausbildung im Auftrag der HfH an. Zu den Zusatzleistungen zum Master Heilpädagogische Früherziehung ohne Lehrdiplom (PDF)

Finanzierung Studienplatz

Sprachkenntnisse

Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.

Assessment

Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Das Assessment überprüft die Grundlagen für die Entwicklung der erforderlichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Gilt das Assessment als bestanden, kann die Bewerber:in für die Studienplatzzuteilung berücksichtigt werden. Richtlinien zum Assessment im Master SHP und Master HFE

Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Zulassungsreglement) verteilt.

Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss StuPo MA HFE §12 einzureichen. Jeweils ab 15. Oktober finden Sie auf unserer Website die Anmeldeinformationen für den Studienstart des Folgejahres. Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurück erstattet.