Zulassung
Master Heilpädagogische Früherziehung
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Hochschuladministration
Für die Zulassung zum Master Heilpädagogische Früherziehung sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:
Vorbildung
Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Master Heilpädagogische Früherziehung. Zur Übersicht der formalen Vorbildung (PDF)
Zusatzleistungen
Für den Master Heilpädagogische Früherziehung müssen zum Studium zugelassene Studierende, die weder über ein Lehrdiplom noch über ein Diplom in Logopädie oder Psychomotorik verfügen, als Auflage Zusatzleistungen absolvieren.
Die Anrechnung von erbrachten Studien- und Bildungsleistungen wird erst nach definitiver Platzzusage geprüft. Ein Antragsformular steht Ihnen im Studierendenportal zur Verfügung.
Die Zusatzleistungen bestehen aus drei Modulen à je 10 ECTS:
- Entwicklungspsychologie ZL MA HFE (jedes Semester möglich)
- Bildung 0-7 ZL MA HFE (wird alle zwei Jahre angeboten)
- Praxis ZL MA HFE (jedes Semester möglich)
Finanzierung Studienplatz
- Anstellung in einem Träger- oder Vertragskanton (per Anmeldeschluss) im Bereich der spezifischen oder allgemeinen frühen Bildung mit Kindern im Alter von 0 bis 7 Jahren.
- Bitte reichen Sie die Bestätigung des Arbeitgebers für die berufliche Tätigkeit (PDF) ein.
- Bitte prüfen Sie auf der Seite Finanzierung, ob Ihr Studienplatz finanziert wird.
Sprachkenntnisse
Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Assessment
Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Weitere Informationen dazu werden in der Onlineanmeldung zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) verteilt.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Heilpädagogische Früherziehung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurückerstattet.
- Start im Herbstsemester: Anmeldung 1. Februar bis 15. März