Gesuch Nachteilsausgleich

Mittels dieses Gesuches können Sie einen Nachteilsausgleich an der HfH beantragen. Das Gesuch muss spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung, bei der Information zum Leistungsnachweis oder bei der Information zu den Studienleistungen eingereicht werden. Für erbrachte Leistungsnachweise kann nachträglich kein Nachteilsausgleich geltend gemacht werden. 

Damit wir die weiteren Schritte einleiten können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Sobald das Gesuch geprüft wurde, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren, um einen gemeinsamen Gesprächstermin zur Ausarbeitung der definitiven Massnahmen zu vereinbaren. 

Studiengang
Für welche Leistungen wird ein Nachteilsausgleich beantragt?
Gibt es bewilligte Nachteilsaugleiche durch andere Bildungsinstitutionen?

Jedem Gesuch um Nachteilsausgleich ist gemäss Richtlinien der HfH ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr, ausser bei konstanten Beeinträchtigungen) ärztliches Zeugnis oder Gutachten einer Fachperson beizulegen, welches Auskunft über die Diagnose, mögliche Einschränkungen, Entwicklungstendenzen und konkrete Empfehlungen für angemessene Massnahmen beinhaltet. Akzeptierte Fachpersonen sind: Ärzt:innen, psychiatrische und fachpsychologische Stellen, Gutachten der IV und neuropsychologische Fachpersonen.


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