Antrag Anrechnung erbrachter Studien- und Bildungsleistungen

Master Schulische Heilpädagogik

Bestätigung
Anrechnung beantragen für

Master SHP

Bitte beachten Sie:

  • Module aus dem Master SHP, welche über unsere Weiterbildung im Rahmen des Laufbahnmodells absolviert wurden, werden ohne Antrag automatisch angerechnet.
  • Es können max. 50 ECTS-Kreditpunkte von Studienleistungen, nicht-formale und informelle (validierte) Bildungsleistung und Abschlussarbeiten angerechnet werden.
  • Anrechnungen bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen sind nur verbindlich für das Studienjahr der Studienplatzzusage.
  • Anerkannte erbrachte Studien- und Bildungsleistungen können nur unter spezifischen Bedingungen an einen Studienschwerpunkt angerechnet werden.
  • Bei einem Verzicht auf den Studienplatz ist bei einer erneuten Anmeldung ein neuer Antrag zu stellen, welcher nach den zum Zeitpunkt des neuen Studienstarts geltenden Regelungen und der dann geltenden Praxis erneut geprüft wird.

Einem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Abschlusszertifikate auf Masterstufe;
  • Transcript of Records und Diplomsupplements;
  • Detaillierter Nachweis der Leistungen im sonderpädagogischen Bereich mit Informationen zu Inhalt und Umfang der absolvierten Studienleistungen;
  • Abschlussdiplome von Weiterbildungen im sonderpädagogischen Bereich und auf tertiärer Stufe wie CAS, MAS, NDS mit ECTS-Kreditpunkten;
  • Validierte Unterrichtspraxis: Tabellarische Aufstellung über Umfang und Anzahl Jahre als Schulische Heilpädagog:in und Arbeitszeugnis(se) mit qualitativer Beurteilung zur Tätigkeit in der Funktion als Schulische Heilpädagog:in (min. 100% Anstellung als SHP während 1 - 4 Jahren mit min. 20% pro Jahr im Anschluss an einen Masterabschluss z.B. Master/Lehrdiplom Sek I und vor Aufnahme des Studiums MA SHP). Berufspraxismodule werden nicht angerechnet, wenn Zusatzleistungen erbracht werden müssen.
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Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen umfassen 3 Module à je 10 ECTS-Kreditpunkte. Diese 30 ECTS-Kreditpunkte werden parallel zum Studium MA SHP absolviert und müssen bis spätestens am Ende des Studiums an der HfH abgeschlossen sein. 

Bitte beachten Sie:

  • Die erbrachten Leistungen müssen in Inhalt und Umfang mit den Modulen übereinstimmen.  
  • Teilanrechnungen an einzelne Module können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Modulinhalte finden Sie im Modulverzeichnis.
  • Reichen Sie die Modulnachweise (inkl. Modulbeschreibung und Angabe der ECTS-Kreditpunkte) aus vorangehenden Bachelor- oder Masterstudiengängen ein.
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Bitte bezahlen Sie zuerst die Gebühr und reichen anschliessend den Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen nach erfolgter Studienplatzzusage bis spätestens 15. Dezember 2026 ein. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 200.
Bitte klicken Sie für die Bezahlung auf folgenden Link:

Gebühr bezahlen

Bitte beachten Sie die entsprechende Anleitung dazu.

Nach Anklicken des Links werden Sie auf daylightweb.hfh.ch umgeleitet. Bitte kehren Sie nach der Bezahlung wieder auf das Antragsformular zurück, um den Antrag abzuschliessen.

In folgenden Fällen muss keine Gebühr bezahlt werden:
- An der HfH absolvierte Leistungen
- Vertragliche Vereinbarung mit der PHZH: Master Sek I ab Studienstart Herbst 2021 an der PHZH mit vollumfänglich absolviertem Wahlbereich Sonderpädagogik
 


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