Antrag Anrechnung erbrachter Leistungen auf Zusatzleistungen

Master Heilpädaogische Früherziehung

Entsprechend dem Reglement der EDK (2023) müssen zum Studium zugelassene Studierende, die weder über ein Lehrdiplom noch über ein Diplom in Logopädie oder Psychomotorik verfügen, als Auflage Zusatzleistungen absolvieren.

Diese Zusatzleistungen umfassen total 30 ECTS-Kreditpunkte. Sie werden parallel zum Studium absolviert und müssen bis spätestens zum Ende des Studiums an der HfH abgeschlossen sein. 

Die Zusatzleistungen bestehen aus drei Modulen: 

  • Modul 1: Entwicklungspsychologie
  • Modul 2: Bildung 4- 8
  • Modul 3: Praxis

Bitte beachten Sie:

  • Anträge für die Anrechnung von erbrachten Leistungen zu den drei Modulen Zusatzleistungen können bis spätestens 30. Juni 2025 eingereicht werden.  
  • Die erbrachten Leistungen müssen in Inhalt und Umfang mit den Modulen übereinstimmen.

Vorgehen:

  • Bitte kreuzen Sie jedes Modul, für welches Sie einen Antrag auf Anrechnung von erbrachten Leistungen stellen, in der untenstehenden Auflistung an.
  • Kennzeichnen Sie alle einzugebenden Nachweise mit Ihrem Namen und dem Modul (z.B. Modul 3_Praxis_Name_Beilage_1)
Module
Die Anrechnung für das Modul 1 bedingt Modulnachweise (inkl. Modulbeschreibung und Angabe der ECTS-Kreditpunkte) aus dem vorausgehenden Bachelor- oder Masterstudiengang im Bereich der Entwicklungspsychologie im Umfang von 10 ECTS-Kreditpunkten.
Die Anrechnung für das Modul 2 bedingt Modulnachweise (inkl. Modulbeschreibung und Angabe der ECTS-Kreditpunkte) zu pädagogischen Inhalten in den Themenbereichen Bildung 4 - 8 im Umfang von 10 ECTS-Kreditpunkten, welche vorab an einer Pädagogischen Hochschule absolviert wurden.
Die Anrechnung für das Modul 3 bedingt Arbeitsnachweise im vorangegangenen und aktuellen Berufsfeld. Diese können durch Arbeitsbestätigungen oder Arbeitszeugnisse inkl. Angaben zu Anstellungsdauer und Anstellungshöhe eingegeben werden.
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt, rtf, pdf, doc, docx, odt, ppt, pptx, odp, xls, xlsx, ods.

Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2025 ein. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 200. Wird zusätzlich ein Antrag auf Anrechnung von erbrachten Leistungen an das Studium gestellt, wird die Bearbeitungsgebühr nur einmal erhoben. 


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