Mobilitätsstudium im In- und Ausland

International Office

Ein Auslandssemester bietet die einmalige Gelegenheit während des Studiums Fachwissen in einer anderen Hochschulumgebung zu vertiefen sowie sprachliche und interkulturelle Kompetenzen zu erweitern. Solche Erfahrungen können für die spätere berufliche Zukunft von Nutzen sein.

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internationaloffice [at] hfh.ch

Gyulnash Wild

Funktion

International Relations Coordinator

Zeitpunkt und Dauer. Die Gesamtstudiendauer, die Studienprogramme der Gast- und Heimathochschule und der benötigte Vorlauf für die Organisation bestimmen mit, ob ein Zeitpunkt mehr oder weniger geeignet ist. Studierende können ein bis zwei Semester an einer Gasthochschule studieren.

Voraussetzung. Die Zulassung zum Mobilitätsstudium setzt den erfolgreichen Abschluss der vorangehenden Semester voraus. Diese Voraussetzung muss zum Zeitpunkt des Antritts des Mobilitätsstudiums erfüllt sein, jedoch noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Bewerbung. Die Bewerbung erfolgt mittels Anmeldeformular und einem Motivationsschreiben, das dem International Office eingereicht werden muss. Nach Genehmigung der Bewerbung durch die Studienbereichsleitung nominiert das International Office die Bewerberin/ den Bewerber bei der Gasthochschule. Nach Gutheissung der Nomination reicht die Bewerberin/ der Bewerber mit der Unterstützung des International Office der HfH die Anmeldung bei der Gasthochschule ein. Es gelten folgende Anmeldefristen: 15. Februar für das Herbstsemester sowie 15. September für das Frühlingssemester

Learning Agreements. Im LA wird das Studienprogramm an der Gasthochschule festgehalten. Dieses ist meistens Bestandteil der Anmeldung bei der Gasthochschule. Je nach Gasthochschule gibt es Unterschiede im Dokument. Im Learning Agreement at Home (LAH) wird festgehalten, welche HfH Lehrveranstaltungen, die in die Zeit des Mobilitätsstudiums fallen, erlassen beziehungsweise kompensiert werden müssen.

Sprachvorbereitung. Die Gasthochschulen verlangen unterschiedliche Sprachkompetenzen von ihren Gaststudierenden. Diese können beim International Office der HfH oder direkt bei der Gasthochschule erfragt werden. Der europäische Sprachenpass dient als ein Instrument zur Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse.

Studiengebühren. Wer sein Mobilitätsstudium im Rahmen des europäischen Bildungsprogramms Erasmus absolviert, bezahlt keinerlei Gebühren an der Gasthochschule, entrichtet jedoch die Studiengebühren an der HfH weiter. Wer an der Gasthochschule Studiengebühren bezahlen muss, ist von den Studiengebühren der HfH befreit.

Stipendien. Die HfH vergibt Mobilitätsstudierenden ein vom Gastland abhängiges Stipendium. Dieses liegt bei ca. 300 CHF/ Monat. Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt nach Eingang aller Schlussdokumente.

Anerkennung von Studienleistungen. Sämtliche an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen müssen in einem Modulnachweis/Transcript of Records (TOR) von der Gasthochschule ausgewiesen werden. Die erfolgreich erbrachten Studienleistungen werden vollumfänglich anerkannt.

Versicherung. Die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm ist freiwillig und erfolgt in der Verantwortung der teilnehmenden Person. Die Studierenden sind verpflichtet, sich für die Gesamtdauer des Mobilitätsstudiums ausreichend zu versichern (Kranken-, Unfall-, Reise- und Haftpflichtversicherung). Je nach Gastland kann eine Zusatzversicherung notwendig sein.

Schlussberichte. Im Rahmen des Mobilitätsprogrammes muss am Ende des Austausches ein Schlussbericht (Final Report) ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem «Merkblatt Schlussbericht». 

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