Antrag Anrechnung erbrachter Studien- und Bildungsleistungen

Master Schulische Heilpädagogik

Entsprechend der HfH Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen können Studien- und Bildungsleistungen angerechnet werden. Diese müssen zwingend mindestens auf Stufe Master erbracht worden sein und bezüglich Inhalt und Zielsetzungen als gleichwertig betrachtet werden können.

Einem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Abschlusszertifikate auf Masterstufe;
  • Transcript of Records und Diplomsupplements;
  • Detaillierter Nachweis der Leistungen im sonderpädagogischen Bereich mit Informationen zu Inhalt und Umfang der absolvierten Studienleistungen;
  • Abschlussdiplome von Weiterbildungen im sonderpädagogischen Bereich und auf tertiärer Stufe wie CAS, MAS, NDS mit ECTS-Kreditpunkten;
  • Validierte Unterrichtspraxis: Tabellarische Aufstellung über Umfang und Anzahl Jahre als Schulische Heilpädagog:in und Arbeitszeugnis(se) mit qualitativer Beurteilung zur Tätigkeit in der Funktion als Schulische Heilpädagog:in (min. 100% als SHP während 1 - 4 Jahren mit min. 20% Anstellung pro Jahr). Berufspraxismodule werden nicht angerechnet, wenn Zusatzleistungen erbracht werden müssen.

Bitte beachten Sie:

  • Module aus dem Master SHP, welche über unsere Weiterbildung im Rahmen des Laufbahnmodells absolviert wurden, werden ohne Antrag automatisch angerechnet.
  • Es können max. 50 ECTS-Kreditpunkte von Studienleistungen, nicht-formale und informelle (validierte) Bildungsleistung und Abschlussarbeiten angerechnet werden.
  • Anrechnungen bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen sind nur verbindlich für das Studienjahr der Studienplatzzusage.
  • Anerkannte erbrachte Studien- und Bildungsleistungen können nur unter spezifischen Bedingungen an einen Studienschwerpunkt angerechnet werden.
  • Bei einem Verzicht auf den Studienplatz ist bei einer erneuten Anmeldung ein neuer Antrag zu stellen, welcher nach den zum Zeitpunkt des neuen Studienstarts geltenden Regelungen und der dann geltenden Praxis erneut geprüft wird.
Bestätigung

Bitte senden Sie uns den Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen nach erfolgter Studienplatzzusage bis spätestens 15. August 2025. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Bei Antragsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 fällig (ausser für an der HfH absolvierte Leistungen).

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