Antrag
Sie planen einen Ab- oder Unterbruch des Studiums.
Damit wir die weiteren Schritte unternehmen können, bitten wir Sie, untenstehende Fragen zu beantworten.
Zeitpunkt des Unterbruchs
In welcher Kalenderwoche und Jahr erfolgt der Ab- beziehungsweise Unterbruch des Studiums?
Benötigte Dokumente
Bitte laden Sie uns eine separate Aufstellung Ihrer bisher erfolgreich absolvierten Module (Leistungsnachweis erfüllt) hoch. Dies kann ein Auszug aus dem daylight-web sein. Allenfalls fehlende Bewertungen klären Sie bitte mit Ihrer Mentorin, oder Ihrem Mentor.
Bestimmungen bezüglich eines Abbruchs beziehungsweise eines Unterbruchs des Studiums:
Bestimmungen: definitiver Abbruch **
- Die Studiengebühren für das laufende Semester sind zu bezahlen. Herbstsemester bis 31.01., Frühlingssemester bis 31.07.
- Sie bleiben immatrikuliert und der Zugang zu ILIAS wird bis Ende des laufenden Semesters gewährleistet.
- Nach Ende des laufenden Semesters wird der Zugang zu ILIAS und daylight-web aufgehoben und Ihre learnhfh-Mailadresse wird gelöscht.
- Module, die in den Semestern nach dem Abbruch liegen, werden seitens HfH abgemeldet.
Bestimmungen: Unterbruch ***
Laufendes Semester:
- Die Studiengebühren für das laufende Semester sind zu bezahlen. Herbstsemester bis 31.07.
- Sie bleiben immatrikuliert und der Zugang zu ILIAS bleibt bis Ende des Semesters bestehen.
- Ebenfalls werden Sie weiterhin auf dem Mailverteiler bleiben.
Nach Ende des laufenden Semesters:
- Es wird eine reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00 in Rechnung gestellt.
- Module, die in den Semestern des Unterbruchs liegen, werden seitens HfH abgemeldet.
Wiederaufnahme des Studiums:
- Falls Sie das Studium wieder aufnehmen möchten, muss gemäss Rahmenordnung § 10 der Abschluss innerhalb von sechs Jahren nach Studienbeginn erfolgen.
- Für die Wiederaufnahme des Studiums wenden Sie sich bitte an zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch). Planen Sie den Wiedereintritt im Herbstsemester, melden Sie sich bitte spätestens KW 22. Der Meldetermin für das Frühlingssemester ist spätestens die KW 46.