Antrag auf Abbruch oder Unterbruch des Studiums Master 11/19

Antrag Abbruch Unterbruch

Antrag

Sie planen einen Ab- oder Unterbruch des Studiums.

Damit wir die weiteren Schritte unternehmen können, bitten wir Sie, untenstehende Fragen zu beantworten.

Anrede

Zeitpunkt des Unterbruchs

In welcher Kalenderwoche und Jahr erfolgt der Ab- beziehungsweise Unterbruch des Studiums?

Bitte ankreuzen:

Grund des Unterbruchs

Bitte Grund ankreuzen:

Grund des Abbruchs

Bitte Grund ankreuzen:

Benötigte Dokumente

Bitte laden Sie uns eine separate Aufstellung Ihrer bisher erfolgreich absolvierten Module (Leistungsnachweis erfüllt) hoch. Dies kann ein Auszug aus dem daylight-web sein. Allenfalls fehlende Bewertungen klären Sie bitte mit Ihrer Mentorin, oder Ihrem Mentor.

Nur eine Datei möglich.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt, rtf, pdf, doc, docx, odt, ppt, pptx, odp, xls, xlsx, ods.

Bestätigung

Bestimmungen bezüglich eines Abbruchs beziehungsweise eines Unterbruchs des Studiums:

Bestimmungen: definitiver Abbruch **

  • Die Studiengebühren für das laufende Semester sind zu bezahlen. Herbstsemester bis 31.01., Frühlingssemester bis 31.07.
  • Sie bleiben immatrikuliert und der Zugang zu ILIAS wird bis Ende des laufenden Semesters gewährleistet.
  • Nach Ende des laufenden Semesters wird der Zugang zu ILIAS und daylight-web aufgehoben und Ihre learnhfh-Mailadresse wird gelöscht.
  • Module, die in den Semestern nach dem Abbruch liegen, werden seitens HfH abgemeldet.

Bestimmungen: Unterbruch ***

Laufendes Semester:

  • Die Studiengebühren für das laufende Semester sind zu bezahlen. Herbstsemester bis 31.07.
  • Sie bleiben immatrikuliert und der Zugang zu ILIAS bleibt bis Ende des Semesters bestehen.
  • Ebenfalls werden Sie weiterhin auf dem Mailverteiler bleiben.

Nach Ende des laufenden Semesters:

  • Es wird eine reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00 in Rechnung gestellt.
  • Module, die in den Semestern des Unterbruchs liegen, werden seitens HfH abgemeldet.

Wiederaufnahme des Studiums:

  • Falls Sie das Studium wieder aufnehmen möchten, muss gemäss Rahmenordnung § 10 der Abschluss innerhalb von sechs Jahren nach Studienbeginn erfolgen.
  • Für die Wiederaufnahme des Studiums wenden Sie sich bitte an zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch). Planen Sie den Wiedereintritt im Herbstsemester, melden Sie sich bitte spätestens KW 22. Der Meldetermin für das Frühlingssemester ist spätestens die KW 46.
Kreuzen Sie die von Ihnen gewählte Variante an:

Ich erkläre mich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

* erforderliche Felder