Anrechnung erbrachter Studienleistungen

Bachelor Logopädie

Die Informationen zur Anrechnung von erbrachten Studienleistungen wird ergänzend zu den Richtlinien Anrechnung von erbrachten Studienleistungen erstellt. Wir empfehlen, vor Beantragung die Inhalte und Ziele der jeweiligen Module im Modulverzeichnis nachzulesen.

Kontakt

Susanne
Kempe Preti
Titel
Prof.

Funktion

Professorin für Interventionen bei Sprach- und Sprechstörungen

Anrechnung von erbrachten Studienleistungen für den Studiengang Logopädie

1 Anrechnung von Studienleistungen aus einem Bachelor- oder Masterstudium

Folgende Module werden als Vor-/Fremdleistungen berücksichtigt

  • 2 TB03.1 Forschung und Entwicklung 1, 3 ECTS Punkte*
  • 2 TB03.2 Forschung und Entwicklung 2, 3 ECTS Punkte*
  • 2 W Wahlmodule, 1-4 ECTS Punkte

*sofern es sich um sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden handelt

2 Anrechnung von Studienleistungen aus einem Bachelor- oder Masterstudium in Psychologie oder Erziehungswissenschaften

Folgendes Modul wird zusätzlich zur obigen Tabelle als Vor-/Fremdleistungen berücksichtigt und die Prüfungsnote in Entwicklungspsychologie wird übernommen:

  • 2 TB02 Entwicklung des Menschen in der Lebensspanne, 4 ECTS Punkte

3 Anrechnung von Studienleistungen aus einem Bachelor-Studium Lehrperson (an einer Pädagogischen Hochschule)

Folgende Module werden zusätzlich als Vorleistung berücksichtigt

  • 2 W Wahlmodule, 2-6 ECTS Punkte
  • 2 TB09 Lernen und Therapie, 2 ECTS Punkte
  • 2 TB14 Studienwoche Ethik, 2 ECTS Punkte
  • 2 TB15 Bildungs- und Sozialpädagogisches Propädeutikum, 3 ECTS Punkte*
  • 2 TBP2: Praktikum 2 Prävention und Entwicklungsförderung, 3 ECTS Punkte**

*auch bei Lehrpersonen mit Abschluss älter als zehn Jahren, sofern Nachweis über praktische Lehrtätigkeit vorliegt

**auch bei Lehrpersonen mit Abschluss älter als zehn Jahren, sofern eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorgewiesen werden kann, welche nicht länger als zehn Jahre zurückliegt

4 Praktische Ausbildung

Die Leistungen in den Praktika LP1.1, LP3.1 und LP4.1 und der damit verbundenen Praxisverarbeitung LP1.2, LP3.2 und LP4.2 müssen grundsätzlich während dem Studium erbracht werden.

5 Anrechnung von zusätzlichen Modulen

Die Anrechnung weiterer Module erfolgt sur Dossier, sofern sie den Richtlinien der HfH und mit Nachweis (Diploma Supplement, Notenblatt) entsprechen.

6 Anrechnung von Prüfungen

Wurde in einem anerkannten Modul (siehe 1. - 3.) bereits eine Prüfungsleistung erbracht und eine Note dafür vergeben, so wird die Note in den Prüfungsbericht übernommen.

Die Prüfung in Entwicklungspsychologie wird nur bei einem Bachelor- oder Masterabschluss in Psychologie oder Erziehungswissenschaften angerechnet.

18. Dezember 2019, aktualisiert 22. Oktober 2021, Änderungen vorbehalten