Microcredentials

Weiterbildung

Mit Microcredentials gestalten Sie Ihre Weiterbildung an der HfH passgenau auf Ihren aktuellen Kompetenzbedarf ausgerichtet – flexibel, individuell und im Sinn des lebenslangen Lernens. Microcredentials dienen dabei als Brücke zur Praxis, zu einem späteren Studium oder gebündelt zu einem CAS-Zertifikat.

Kontakt

Esther Albertin Titel MA

Funktion

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Zentrum Ausbildung und Weiterbildung / Senior Lecturer

Was sind Weiterbildungen mit sog. Microcredentials? An der HfH bezeichnet der Begriff «Microcredential» einen Nachweis über eine absolvierte Weiterbildungsleistung auf Hochschulniveau. Weiterbildungen mit Microcredentials können z. B. Kurse, Weiterbildungsmodule oder Webinare mit digitaler Lernumgebung sein. Sie werden mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen und in mind. 1 bis max. 9 ECTS ausgewiesen. Microcredentials können innerhalb bestimmter Angebote zu Abschlüssen wie beispielsweise einem Certificate of Advanced Studies (CAS) «gestapelt» werden.

Was ist der Vorteil von Weiterbildungen mit Microcredentials? Microcredentials sind eingebettet in ein sich national und international entwickelndes, standardisiertes Weiterbildungssystem von «Mikroqualifikationen». Mit Microcredentials weisen Absolvierende einer Weiterbildung nach, dass sie die aufgeführten Kompetenzen auf Hochschulniveau erworben haben. Dank der klar strukturierten Nachweise erhöhen Microcredentials die Transparenz der erworbenen Kompetenzen – beispielsweise auch für Arbeitgeber:innen.

Animiertes Erklärvideo zu Microcredentials an der HfH.

Zulassung, Anrechnung, Abschluss

Zulassung. Weiterbildungen mit Microcredential stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Allfällige Zulassungskriterien finden Sie in der Ausschreibung der entsprechenden Weiterbildung im Weiterbildungsplaner. Weiterbildungen mit Microcredentials, die ohne bestehende Hochschulzulassung (beispielsweise in einem CAS-Lehrgang) erworben wurden, gelten nicht als spätere Zulassung zu einem grundständigen Studiengang.

Anrechnung. Microcredentials können – vorbehaltlich der Erfüllung der Zulassungskriterien – in Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in Weiterbildungsprogrammen (CAS, DAS, MAS) angerechnet werden. Das Anrechnungsverfahren wird von der HfH festgelegt. Die Anrechnungskriterien umfassen das Niveau der erbrachten Bildungsleistung und die inhaltliche Übereinstimmung der Kompetenzen des jeweiligen Studiengangs oder der Weiterbildung.

Abschluss. Die HfH weist auf dem Microcredential die von der Europäischen Union und von swissuniversities übernommenen obligatorischen Elemente aus, darunter beispielsweise die Lernergebnisse, das Niveau gemäss dem Europäischem Qualifikationsrahmen, die Art der Bewertung sowie den Arbeitsaufwand in ECTS.