Zulassungsverfahren «sur dossier» für die Bachelorstudiengänge der HfH

Ausbildung

Das Zulassungsverfahren «sur dossier» ermöglicht individuelle Zugänge zu den Bachelorstudiengängen für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise.

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Zulassungen «sur dossier» ermöglichen geeigneten Interessierten beziehungsweise Quereinsteigenden ohne formale Zulassungsausweise (zum Beispiel ohne gymnasiale Matura, BMS/FMS ohne Passarelle oder weitere Abschlüsse ohne Ergänzungsprüfung) einen individuellen Zugang zu einem Bachelor-Studiengang, indem gleichwertige Vorbildung nachgewiesen wird.

Das Zulassungsverfahren «sur dossier» dokumentiert, dass die Bewerber:innen die erforderlichen Kompetenzen der Studierfähigkeit auf dem angestrebten Niveau haben. Die Studierfähigkeit wird dabei in einem Kompetenzgespräch erhoben. Nach erfolgreich absolviertem Kompetenzgespräch können sich die Interessierten für einen Bachelorstudiengang an der HfH anmelden. Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren.

Was sind die Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren «sur dossier»?

  • Sie besitzen einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens drei Jahre dauernden anerkannten Ausbildung auf Sekundarstufe II (beispielsweise abgeschlossene dreijährige Lehre, Diplommittelschule, u.a.)
  • Sie waren nach Abschluss dieser Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig (insgesamt 300% in max. 7 Jahren verteilt)
  • Sie sind über 30 Jahre alt (Stichtag 15. Januar im Jahr Ihres Studienbeginns)
  • Für fremdsprachige Bewerber:innen:

Was bedeutet «Studierfähigkeit»?

Die Studierfähigkeit beschreibt «die Gesamtheit aller unabdingbaren Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften) zur erfolgreichen Bewältigung eines Hochschulstudiums, Kompetenzen also, die dazu befähigen, ein Studium erfolgreich zu beginnen, durchzuführen und abzuschliessen» (Eberle et al., 2015, S. 10).

Dabei werden drei Bereiche unterschieden:

  • überfachliche kognitive und nicht kognitive Kompetenzen
  • fachliches Spezialwissen und Fachkönnen für einzelne Studiengänge
  • Fachwissen und Fachkönnen, das von vielen Studienfächern vorausgesetzt wird

Zu den überfachlichen kognitiven und nicht kognitiven Kompetenzen zählen:

  • analytisches und schlussfolgerndes Denken
  • Lesefähigkeit (Lesefertigkeit, Lesestrategien und -techniken)
  • Lerntechniken
  • Prüfungstechniken
  • Arbeitstechniken (Informationssuche, Ressourcennutzung)
  • Faktoren der Persönlichkeit (Leistungsstreben, Selbstdisziplin, Pflichtbewusstsein, Belastbarkeit, Freizeiteinschränkung)
  • Motivation und Interessen
  • Selbstorganisation
  • Selbstständigkeit
  • sozialitätsbezogene Kompetenzen

Für das Zulassungsverfahren «sur dossier» ist zur Überprüfung der Studierfähigkeit insbesondere der dritte Bereich «Fachwissen und Fachkönnen, das von vielen Studienfächern vorausgesetzt wird» von Interesse. Dazu gehören gemäss Eberle et al. (2015, S. 97) folgende gymnasiale Inhalte:

  • Wissen und Können aus der Erstsprache Deutsch (für fremdsprachige Bewerber:innen ist der Nachweis der Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2 (GER) Voraussetzung)
  • Wissen und Können aus der internationalen Wissenschaftssprache Englisch
  • Wissen und Können aus der Mathematik
  • Wissen und Können aus den Informatik-Anwenderkompetenzen

Quelle: Eberle F., Brüggenstock, Ch., Rüede, Ch., Weber Ch. & Albrecht U. (2015). Basale fachliche Kompetenz für allgemeine Studierfähigkeit in Mathematik und Erstsprache – Schlussbericht zuhanden der EDK. Zürich: Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich.

Welches sind die basalen fachlichen Kompetenzen?

Bitte konsultieren Sie folgende Dokumente und Websites, um einen Überblick über das geforderte Fachwissen und Fachkönnen in den Bereichen Erstsprache Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik-Anwenderkompetenzen zu erhalten:

  • Fachkönnen und Fachwissen auf Maturitätsniveau in Erstsprache Deutsch und Mathematik: Im Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen finden Sie die Angaben zu den basalen fachlichen Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache Deutsch und Mathematik.
  • Fachkönnen und Fachwissen auf Maturitätsniveau in Englisch: Das Niveau der Englischkenntnisse auf Maturitätsniveau entspricht der Stufe B2 – C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). EFSET bietet kostenlose Tests, mit denen Sie Ihr Englischniveau testen können. Zudem werden die Niveaus ausführlich dargestellt und erklärt.
  • Fachkönnen und Fachwissen in den Informatik-Anwenderkompetenzen: Das geforderte Niveau der Informatik-Anwenderkompetenzen entsprechen der Qualifikation ECDL Base (PDF) der European Computer Driving Licence (ECDL). Die ECDL ist eine IT-Qualifikation, die den Lernenden die Fähigkeit vermitteln soll, einen Computer sicher und effektiv zu nutzen.

Was ist ein Kompetenzgespräch?

Im Kompetenzgespräch können Bewerber:innen ihre Kompetenzen im Sinne der allgemeinen Studierfähigkeit zeigen.

  • Als Vorbereitung bearbeiten die Bewerber:innen Aufgaben zu den Bereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und ICT. Die Bewerber:innen erhalten unter anderem frühere Maturitätsprüfungsaufgaben, die zu lösen sind. Die gelösten Aufgaben werden bis spätestens zwei Wochen vor dem Kompetenzgespräch auf der Lernplattform Illias hochgeladen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
  • Im Kompetenzgespräch werden Sie Ihre Lösungswege Ihrer gelösten Aufgaben reproduzieren, über Ihre Lösungswege reflektieren (Informationssuche, Ressourcennutzung) und Ihre Arbeits- und Lerntechniken beschreiben. Bitte beachten Sie, dass das Kompetenzgespräch keine Wissensprüfung ist, sondern in erster Linie Ihre Studierfähigkeit prüft.

Die Bewertung wird anhand von differenzierten Bewertungskriterien erstellt. Die Bewertungskriterien überprüfen, ob die erbrachte Leistung den Anforderungen der allgemeinen Studierfähigkeit genügt. Das Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der zu erreichenden Punkte erbracht wurden. Dabei können Leistungen kompensiert werden. Eine ungenügende Leistung in einem der Bereiche kann somit durch eine sehr gute Leistung in einem anderen Bereich ausgeglichen werden.

Gibt es eine Alternative?

Den Bewerber:innen steht es frei, andere prüfungsorientierte Verfahren bei Drittanbietern für den Kompetenznachweis zu wählen, wie beispielsweise die Ergänzungsprüfungen (siehe Dokument «Übersicht Zulassungskriterium formale Vorbildung für die BA-Studiengänge an der HfH»). Dieses Vorgehen ersetzt das Zulassungsverfahren «sur dossier» der HfH.

Wie hoch sind die Gebühren?

  • Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Gebühr von CHF 400 erhoben.

Wie sieht der gesamte Prozess aus?

Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier»

  • Orientieren und Informieren über das Zulassungsverfahren «sur dossier» inklusive eigenverantwortliche Überprüfung der Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren «sur dossier»
  • Online-Anmeldung einreichen
  • Anmeldegebühr von CHF 100 begleichen
  • Überprüfung Ihrer Unterlagen durch Zulassungsstelle HfH
  • Verfahrensgebühr von CHF 400 begleichen

Vorbereitung Kompetenzgespräch

  • Nach erfolgreicher Anmeldung: Erhalt der benötigten Unterlagen und Zugang zur Lernplattform Ilias
  • Selbstständige Vorbereitung auf Kompetenzgespräch
  • Anfang September: Einladung zum Kompetenzgespräch
  • Zwei Wochen vor Ihrem Kompetenzgespräch: Hochladen der gelösten Aufgaben auf Ilias
  • Absolvieren Kompetenzgespräch

Aufnahmeverfahren zu den Bachelor-Studiengängen

  • Nach erfolgreichem Kompetenzgespräch können Sie sich für das Aufnahmeverfahren anmelden (KW 49). Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren
  • Evt. Erfahrungsnachweise (Vorpraktikum) absolvieren
  • Eignungsabklärung absolvieren
  • Studienplatzverteilung gemäss Reglement Zulassung der HfH

Welche Zeitfenster sind zu beachten?

  • Das Zulassungsverfahren «sur dossier» an der HfH findet jeweils von Anfang Oktober bis Ende November statt (Anmeldeschluss ist 31. August).
  • Das darauffolgende Aufnahmeverfahren findet von 1. November bis 15. Februar  statt (Studienstart im Herbstsemester).
  • Die Bewerber:innen des Zulassungsverfahrens «sur dossier» werden anfangs Dezember über das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen informiert. Bei einer positiven Rückmeldung können sie sich für das Studium an der HfH anmelden.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen und/oder Interesse an einem Zulassungsverfahren «sur dossier» wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle der HfH: zulassung [at] hfh.ch