Zulassungsverfahren «sur dossier» für die Bachelorstudiengänge der HfH

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Das Zulassungsverfahren «sur dossier» ermöglicht individuelle Zugänge zu den Bachelorstudiengängen für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise.

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Zulassungen «sur dossier» ermöglichen geeigneten Interessierten beziehungsweise Quereinsteigenden ohne formale Zulassungsausweise (zum Beispiel ohne gymnasiale Matura, BMS/FMS ohne Passarelle oder weitere Abschlüsse ohne Ergänzungsprüfung) einen individuellen Zugang zu einem Bachelor-Studiengang, indem gleichwertige Vorbildung nachgewiesen wird.

Das Zulassungsverfahren «sur dossier» dokumentiert, dass die Bewerber:innen die erforderlichen Kompetenzen der Studierfähigkeit auf dem angestrebten Niveau haben. Die Studierfähigkeit wird dabei in einem Portfolio dargelegt und in einem Kompetenzgespräch erhoben. Nach erfolgreich absolviertem Verfahren können sich die Interessierten für einen Bachelorstudiengang an der HfH anmelden. Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren.

Was sind die Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren «sur dossier»?

  • Sie besitzen einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens drei Jahre dauernden anerkannten Ausbildung auf Sekundarstufe II (beispielsweise abgeschlossene dreijährige Lehre, Diplommittelschule, u.a.)
  • Sie können nach Abschluss dieser Ausbildung mindestens drei Jahre qualifizierte Berufserfahrung vorweisen (insgesamt 300% in max. 8 Jahren verteilt)
  • Sie sind über 27 Jahre alt (Stichtag 15. Januar im Jahr Ihres Studienbeginns)
  • Für fremdsprachige Bewerber:innen:

Was bedeutet «Studierfähigkeit»?

Die Studierfähigkeit beschreibt «die Gesamtheit aller unabdingbaren Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften) zur erfolgreichen Bewältigung eines Hochschulstudiums, Kompetenzen also, die dazu befähigen, ein Studium erfolgreich zu beginnen, durchzuführen und abzuschliessen» (Eberle et al., 2015, S. 10).

Dabei werden drei Bereiche unterschieden:

  • überfachliche kognitive und nicht kognitive Kompetenzen
  • fachliches Spezialwissen und Fachkönnen für einzelne Studiengänge
  • Fachwissen und Fachkönnen, das von vielen Studienfächern vorausgesetzt wird

Zu den überfachlichen kognitiven und nicht kognitiven Kompetenzen zählen:

  • analytisches und schlussfolgerndes Denken
  • Lesefähigkeit (Lesefertigkeit, Lesestrategien und -techniken)
  • Lerntechniken
  • Prüfungstechniken
  • Arbeitstechniken (Informationssuche, Ressourcennutzung)
  • Faktoren der Persönlichkeit (Leistungsstreben, Selbstdisziplin, Pflichtbewusstsein, Belastbarkeit, Freizeiteinschränkung)
  • Motivation und Interessen
  • Selbstorganisation
  • Selbstständigkeit
  • sozialitätsbezogene Kompetenzen

Für das Zulassungsverfahren «sur dossier» ist zur Überprüfung der Studierfähigkeit insbesondere der dritte Bereich «Fachwissen und Fachkönnen, das von vielen Studienfächern vorausgesetzt wird» von Interesse. Dazu gehören gemäss Eberle et al. (2015, S. 97) folgende gymnasiale Inhalte:

  • Wissen und Können aus der Erstsprache Deutsch (für fremdsprachige Bewerber:innen ist der Nachweis der Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2 (GER) Voraussetzung)
  • Wissen und Können aus der internationalen Wissenschaftssprache Englisch
  • Wissen und Können aus der Mathematik
  • Wissen und Können aus den Informatik-Anwenderkompetenzen

Quelle: Eberle F., Brüggenstock, Ch., Rüede, Ch., Weber Ch. & Albrecht U. (2015). Basale fachliche Kompetenz für allgemeine Studierfähigkeit in Mathematik und Erstsprache – Schlussbericht zuhanden der EDK. Zürich: Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich.

Welches sind die basalen fachlichen Kompetenzen?

Bitte konsultieren Sie folgende Dokumente und Websites, um einen Überblick über das geforderte Fachwissen und Fachkönnen in den Bereichen Erstsprache Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik-Anwenderkompetenzen zu erhalten:

  • Fachkönnen und Fachwissen auf Maturitätsniveau in Erstsprache Deutsch: Im Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen finden Sie die Angaben zu den basalen fachlichen Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache Deutsch.
  • Fachkönnen und Fachwissen auf Maturitätsniveau in Mathematik: Die Auswahl der Themen haben wir für das Verfahren sehr eingeschränkt. Der Schwerpunkt liegt auf der Statistik, da Sie diese Kompetenzen in Ihrem Studium brauchen werden. Genauere Informationen und die Lernziele erhalten Sie nach der Anmeldung zum Verfahren. Einen Einblick in die Thematik erhalten Sie bei Studyflix.
  • Fachkönnen und Fachwissen auf Maturitätsniveau in Englisch: Das Niveau der Englischkenntnisse auf Maturitätsniveau entspricht der Stufe B2 – C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). EFSET bietet kostenlose Tests, mit denen Sie Ihr Englischniveau testen können. Zudem werden die Niveaus ausführlich dargestellt und erklärt.
  • Fachkönnen und Fachwissen in den Informatik-Anwenderkompetenzen: Das geforderte Niveau der Informatik-Anwenderkompetenzen entsprechen der Qualifikation ECDL Base der European Computer Driving Licence (ECDL). Die ECDL ist eine IT-Qualifikation, die den Lernenden die Fähigkeit vermitteln soll, einen Computer sicher und effektiv zu nutzen.

Was ist das Portfolio und das Kompetenzgespräch?

Im Portfolio und im Kompetenzgespräch können die Bewerber:innen ihre Kompetenzen im Sinne der allgemeinen Studierfähigkeit zeigen.

  • Die Bewerber:innen bearbeiten Aufgaben auf Maturitätsniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und ICT. Die Lösungen und den Lernprozess werden in einem Portfolio festgehalten. Das Portfolio wird bis spätestens zwei Wochen vor dem Kompetenzgespräch auf der Lernplattform ILIAS hochgeladen. Zusätzlich werden die Aufgaben für das Kompetenzgespräch vorbereitet. Genauere Informationen dazu erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
  • Im Kompetenzgespräch werden die mündlichen Aufgaben in den Bereichen Deutsch und Mathematik besprochen. So werden Sie z.B. Ihre Lösungswege Ihrer gelösten Aufgaben reproduzieren. Da die Studierfähigkeit auch die überfachlichen kognitiven und nicht kognitiven Kompetenzen beinhaltet, werden Sie am Kompetenzgespräch auch Ihre Vorgehensweisen reflektieren (Informationssuche, Ressourcennutzung, Zeitmanagement etc.) und Ihre Arbeits- und Lerntechniken beschreiben. 

Die Bewertung wird anhand von differenzierten Bewertungskriterien erstellt. Die Bewertungskriterien überprüfen, ob die erbrachte Leistung den Anforderungen der allgemeinen Studierfähigkeit genügt. Das Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der zu erreichenden Punkte erbracht wurden. Die Bereiche Deutsch und Mathematik werden dabei höher gewichtet als die Bereiche ICT und Englisch. Es können Leistungen kompensiert werden. Eine ungenügende Leistung in einem der Bereiche kann somit durch eine sehr gute Leistung in einem anderen Bereich ausgeglichen werden.

Gibt es eine Alternative?

Den Bewerber:innen steht es frei, andere prüfungsorientierte Verfahren bei Drittanbietern für den Kompetenznachweis zu wählen, wie beispielsweise die Ergänzungsprüfungen (siehe Dokument «Übersicht Zulassungskriterium formale Vorbildung für die BA-Studiengänge an der HfH»). Dieses Vorgehen ersetzt das Zulassungsverfahren «sur dossier» der HfH.

Wie hoch sind die Gebühren?

  • Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Verfahrensgebühr von CHF 400 erhoben.

Wie sieht der gesamte Prozess aus?

Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier»

  • Orientieren und Informieren über das Zulassungsverfahren «sur dossier» inklusive eigenverantwortliche Überprüfung der Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren «sur dossier»
  • Online-Anmeldung einreichen
  • Anmeldegebühr von CHF 100 begleichen
  • Überprüfung Ihrer Unterlagen durch Zulassungsstelle HfH
  • Verfahrensgebühr von CHF 400 begleichen

Erstellen Portfolio und Vorbereitung Kompetenzgespräch

  • Nach erfolgreicher Anmeldung: Zugang zur Lernplattform ILIAS und zu allen Unterlagen
  • Erarbeitung Aufgabenstellungen und Erstellung des Portfolios
  • Vorbereitung auf Kompetenzgespräch
  • Mitte September: Einladung zum Kompetenzgespräch
  • Zwei Wochen vor Ihrem Kompetenzgespräch: Hochladen Ihres Portfolios auf ILIAS
  • Absolvieren Kompetenzgespräch

Aufnahmeverfahren zu den Bachelorstudiengängen

  • Nach erfolgreichem Zulassungsverfahren «sur dossier» können Sie sich für das Aufnahmeverfahren anmelden (ab KW 49). Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren
  • kompetenzorientiertes Assessment absolvieren (Bewerbungsschreiben)
  • Studienplatzverteilung gemäss Reglement Zulassung der HfH

Welche Zeitfenster sind zu beachten?

  • Die Kompetenzgespräche im Rahmen des Zulassungsverfahrens «sur dossier» an der HfH finden jeweils von Ende Oktober bis Ende November statt (Anmeldeschluss Verfahren ist 31. August). Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh anzumelden, damit Sie genügend Zeit für die Erstellung des Portfolios und die Vorbereitungen auf das Kompetenzgespräch haben.
  • Das darauffolgende Aufnahmeverfahren für die Bachelorstudiengänge findet von 1. November bis 15. Februar statt (Studienstart im Herbstsemester).
  • Die Bewerber:innen des Zulassungsverfahrens «sur dossier» werden anfangs Dezember über das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen informiert. Bei einer positiven Rückmeldung können sie sich für ein Bachelorstudium an der HfH anmelden.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen und/oder Interesse an einem Zulassungsverfahren «sur dossier» wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle der HfH: zulassung [at] hfh.ch