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Das revidierte Volksschulbildungsgesetz des Kantons Luzern regelt erstmals kantonal, dass die «behinderungsbedingten Mehrkosten für die Betreuung von Kindern» finanziert werden. Ein Meilenstein, um Teilhabe und Inklusion von Beginn an zu realisieren, meint Prof. Christina Koch.

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Christina Koch Titel Prof.

Funktion

Professorin für Heilpädagogik der Frühen Kindheit / Leiterin Master Heilpädagogische Früherziehung

Das Recht von Inklusion und Partizipation von Geburt an rückt immer mehr ins Blickfeld und erhält somit eine stärkere Gewichtung. So formulieren zum Beispiel UNICEF und die WHO übergeordnete Ziele hinsichtlich der Inklusion von Kindern mit Behinderung und den dafür notwendigen rechtlichen und finanziellen Anpassungen und dem dafür notwendigen Fachwissen. In der Schweiz ist das Recht auf Inklusion im Vorschulbereich nicht festgelegt.

Die Analyse von Procap 2021 führte klar vor Augen: Familienergänzende Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter stehen an vielen Orten noch in den Kinderschuhen. Systematische Angebote sind aktuell nicht ausreichend vorhanden. Gerade Plätze für Kinder mit schweren Behinderungen sind beschränkt und deren Gewährleistung bedingt finanzielle und konzeptuelle Absicherungen.

Der Kanton Luzern geht nun einen Schritt weiter: Im revidierten Volksschulbildungsgesetz, welches am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, wird erstmals kantonal geregelt, dass die «behinderungsbedingten Mehrkosten für die Betreuung von Kindern» finanziert werden. Behinderungsbedingte Mehrkosten umfassen jene Aufwände, die im Vergleich zu einem Kind ohne Behinderung zusätzlich anfallen, wie zum Beispiel der erhöhte Betreuungsbedarf, damit ein Kind am Geschehen der Gruppe teilnehmen kann sowie notwendige Weiterbildungen und Beratungen für das Betreuungspersonal. Ein Meilenstein also, um Teilhabe und Inklusion von Beginn an zu realisieren.