IV-Anlehre in Berufsschule und Betrieb

Kategorie Projekt

Ausgangslage und Ziele

Im Zuge des neues Berufsbildungsgesetzes werden bisherige Ausbildungen in den nächsten Jahren durch neue Ausbildungen abgelöst; ehemalige Anlehren (BBT) werden in Eidgenössische Berufsatteste (EBA) umgewandelt. Für Jugendliche, die diese Ausbildungen nicht absolvieren können, besteht die Möglichkeit einer praktischen Lehre, der IV-Anlehre, welche dann privatrechtlich geregelt ist. Deren Stellenwert auf dem Arbeitsmarkt ist jedoch unklar und dürfte stark variieren.

Projektleitung

Kurt Häfeli Titel Prof. Dr. em.

Funktion

Ehemaliger Leiter Forschung und Entwicklung

Fakten

  • Dauer
    08.2006
    07.2008
  • Neue Projektnummer
    1_7

Projektteam

Finanzielle Unterstützung

Fragestellung

Im Rahmen der vorliegenden Evaluation wurden 12 junge geistig und/oder psychisch Behinderte während zwei Jahren in ihrer IV-Anlehre zum/r „Pferdewart/in (vgl. www.sv-hpr.ch) begleitet. Das Innovative an dieser Ausbildung stellt der Besuch einer regulären Berufsfachschule (Strickhof) dar. Damit soll u.a. die Integration in die Arbeitswelt gefördert werden.

Methodisches Vorgehen

In dieser qualitativen Evaluation wurden durch eine Befragtentriangulation an drei Erhebungszeitpunkte die Lernenden, die Berufsschullehrpersonen und die Ausbildenden per Interview befragt (Ausbildungsgelingen, Kooperationen, Unterstützungsmassnahmen); bei der Dritterhebung wurden zudem noch die Arbeitgebenden (Vermittlungsprozess) und die Berufsschuldirektion (Ausbildungserfolg) befragt. Mit mehrtägigen Beobachtungen wurde die Alltagsrealität erhoben. Zudem wurde sogar ein so abstraktes Erhebungsinstrument wie die soziale Netzwerkkarte (Betroffene zeichnen ihr eigenes soziales Netz) erfolgreich eingesetzt. Nebst strukturierender Inhaltsanalyse wurde eine Typisierung durchgeführt, die darstellt, wie sich die Übergänge gestalten können, welche Gewinne sich zeigen und mit welchen Schwierigkeiten umzugehen ist.

Ergebnisse

Ergebnisse zeigen den Gewinn dieses Berufsschultages einerseits für die jungen Erwachsenen: Fachliche und sozial-emotionale Kompetenzen wurden gefördert, sie konnten mit besonderer Unterstützung in angemessenem Tempo lernen und handeln (evt. mit Verlängerung für ein drittes Lehrjahr), die Mehrheit konnte im ersten Arbeitsplatz (Nischenplätze) vermittelt werden und einige haben eine Rentenverminderung erreicht. Andererseits wurde mit den Ergebnissen auch sichtbar, welche Kompetenzen und Kooperationen mit der Unterstützung der jungen Erwachsenen verbunden sind. Es ist beispielsweise durchaus praktikabel, auch einen Berufsschulunterricht unter heilpädagogischen Aspekten zu gestalten (Teamteaching, situatives Lernen, etc.). Damit die Lernenden den Theorie-Praxis-Transfer schaffen, bedürfen sie einer Unterstützung gegeben durch die Kooperation von Berufsschule und Betriebe. Um den Übergang von der Ausbildung in die Arbeit zu schaffen, muss das Unterstützungsnetz (Kooperation zwischen Betrieben, Arbeitsstellen, Ausgebildete, Eltern oder Stellvertreter, IV-Berufsberatung) eine Weile bestehen bleiben, über die Vermittlung hinaus.

Publikationen

  • Camenzind, H., & Audeoud, M.
    (2008).
    Von der Notwendigkeit von innovativen Wandlungen bei Attestausbildungen für IV-Anlehrlinge.
    In K. Häfeli (Hrsg.),
    Berufliche Integration für Menschen mit Beeinträchtigungen – Luxus oder Notwendigkeit?
    Edition SZH.
  • Audeoud, M., & Häfeli, K.
    (2008).
    Berufsschule für IV-Anlehrlinge – ein innovatives Projekt.
    Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik,
    5,
    12–17.