Lehrgang Gebärdensprachlehrer:in (GSL)

Kategorie Weiterbildung

Kontakt

Wortmarke HfH

Hochschuladministration

E-Mail
weiterbildungadmin [at] hfh.ch

Leitung

Nicole Lubart

Ariane Gerber

Zulassungsbedingungen

Zum Lehrgang zugelassen sind gehörlose, schwerhörige und hörende Personen, welche folgende Ausweise vorlegen:

  • Abgeschlossene Berufslehre EBA, EFZ oder gymnasialer Maturitätsausweis, Fachmittelschulausweis, Fachmaturität oder eine gleichwertige Qualifikation
  • Beherrschen der deutschschweizerischen Gebärdensprache (DSGS) analog GER-Niveau B1, nachgewiesen durch eine anerkannte Sprachschule (z. B. DIMA, info [at] dima-glz.ch)
  • Deutschkompetenz analog GER-Niveau A2, nachgewiesen durch eine anerkannte Sprachschule (z. B. DIMA, leonie.vonamsberg [at] dima-glz.ch, Kosten: CHF 120)
  • Bestehen des Aufnahmegesprächs (Motivation und Eignung, Vertrautheit mit der Kultur gehörloser Menschen)
  • In einem Aufnahmegespräch prüft die Lehrgangsleitung:

    • Motivation und Eignung der Interessent:innen
    • Vertrautheit mit der Kultur gehörloser Menschen
    • Das Aufnahmegespräch findet voraussichtlich am 14. Juni 2024 statt
    • Den Entscheid über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in den Lehrgang werden Sie ca. eine Woche nach dem Aufnahmegespräch erhalten.

Fakten

  • Kursnummer
    GSL 2426
  • Datum
  • Dauer
    4 Semester
  • Maximale Anzahl Teilnehmende
    20
  • Anmeldeschluss
  • Kosten
    CHF 5000 pro Semester. Gastmodule werden einzeln verrechnet.

Abschluss

Wer den Lehrgang erfolgreich abschliesst, erhält das «Branchenzertifikat Gebärdensprachlehrer:in», welches bestätigt, dass das für den Einstieg in die Praxis erforderliche Kompetenzniveau erreicht wurde.

Erklärung

Mit einer Anmeldung bestätigen Sie folgende Punkte:

  • Bei der Anmeldung habe ich alles wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt.
  • Unvollständige oder unwahre Angaben können zur Entlassung aus der Hochschule führen.
  • Ich bin mit den Bedingungen zur Aufnahme einverstanden.
  • Während der Ausbildung an der HfH können zur Unterstützung des Austauschs Kontaktdaten der Studierenden geteilt werden. Mit der Anmeldung erkläre ich mich damit einverstanden.
  • Ich habe die Lehrgangsordnung auf der Website der HfH gelesen.
  • Ich nehme zur Kenntnis, dass auch nach Aufnahme des Studiums einzelne Bestimmungen ändern können.
  • Bei einer Zusage werde ich den Lehrgang im September 2024 beginnen.

Kenntnisnahme

§ 7 Lehrgangsordnung

    1. Ferner müssen für die Zulassung zum Lehrgang folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:
  • a. keine berufsrelevanten strafrechtlichen Verurteilungen, Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbote;
  • b. gegen die Bewerberin bzw. den Bewerber darf kein einschlägiges Verfahren laufen, das einen der oben genannten Punkte zum Gegenstand hat;
  • c. erfolgreiches Aufnahmegespräch gemäss § 8.
    • 2. Des Weiteren sind alle erforderlichen Unterlagen gemäss § 9 der Lehrgangsordnung termingerecht einzureichen.

Teilnahmebedingungen: Anpassungsvorbehalt

Die Angebote der Weiterbildung können aufgrund von Fällen höherer Gewalt (Pandemiesituation, Strommangellage o.ä.) kurzfristig verschoben oder in ihrem Durchführungsmodus umgestellt werden (von einer Durchführung vor Ort zu einer hybriden oder online-Durchführung oder umgekehrt). Die Anmeldung behält in solchen Fällen ihre Gültigkeit, Anmeldegebühren werden nicht zurückerstattet. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie den eingangs geschilderten Teilnahmebedingungen zu. Weitere Informationen zu der Schutzkaskade HfH finden Sie hier