Schulöffnung an den Sonderschulen

Kategorie News

Im Grundsatz gilt die Medienmitteilung des LCH auch für Sonderschulen, doch an diesen stellen sich signifikante Herausforderungen: Unter Umständen kann die Schülerschaft die Regelungen weniger gut verstehen und umsetzen. Die Distanz zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen ist teils schwierig einzuhalten. Die Fünf-Personen-Regel kann unter den Erwachsenen oft nicht befolgt werden.

Die HfH unterstützt die Forderungen des LCH und bat Dorothee Miyoshi, die Präsidentin der Sonderpädagogischen Kommission und Mitglied der Geschäftsleitung des LCH, sich hinsichtlich der Sonderschulen zu äussern. Ergänzend zur Medienmitteilung führt sie aus: «In unserer Medienmitteilung beziehen wir uns auf grundsätzliche Forderungen für alle Schulstufen (KG – PS – Sek I – Sek II – Berufsschulen u.s.w.). Dies bedingt, dass wir nicht auf die spezifischen Situationen der einzelnen Stufen näher eingehen können, da die Medienmitteilung einerseits zu lange wäre, und andererseits wohl nie eine Garantie für die Auflistung aller Bedürfnisse gegeben wäre. Zudem besteht auch unter der Lehrerschaft keine Einheitlichkeit. Das heisst, in einer Medienmitteilung portieren wir die wichtigsten gemeinsamen Nenner.

Relevant für die Sonderschulen ist insbesondere die erste Forderung «Einhalten der Hygienevorschriften» mit dem ersten Punkt: «Der LCH fordert, dass ein praxistaugliches Schutzkonzept vorgelegt wird, welches regelt, wie die gültigen Hygienevorschriften und Distanzregeln konkret und altersgerecht im Schulalltag umgesetzt werden sollen».

Darauf kann in den Verhandlungen, welche derzeit allerseits auf Hochtouren laufen, Bezug genommen werden. Altersgerecht bedeutet auch bedürfnisgerecht. Diesem Umstand muss in Sonderschulen unbestritten in besonderem Masse Rechnung getragen werden. Auch in der Regelschule wird es speziell im Zyklus 1 schwierig sein, die Distanzregel und die Einsicht der Kinder in diese Regeln zu gewährleisten.

Grundsätzlich sind aber alle Forderungen der Medienmitteilung auf die Sonderschulen anwendbar und wichtig. Von offizieller Seite hat sich bisher weder der Bundesrat noch das BAG zum Konzept der Wiedereröffnung der Sonderschulen geäussert. Allerdings sind grundsätzlich die Bedingungen zur Schulöffnung noch nicht geklärt. Der Bundesrat äussert sich voraussichtlich am 29. April 2020 mit weiteren Details zum Thema.

Erwartet werden kann, dass die Kantone unterschiedlich vorgehen werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich die entsprechenden kantonalen Sektionen einbringen und die Umsetzung der Öffnung der Sonderschulen begleiten. Konkret benötigt wahrscheinlich jede Sonderschule spezifische Umsetzungen. Zudem sind Sonderschulen teilweise in privater Trägerschaft organisiert (Stiftungen o.ä.). Diese entziehen sich dem Einflussbereich des LCH.

Etliche Sonderschulen hatten ihr Angebot auch während dem Lockdown vollumfänglich aufrecht erhalten, was insbesondere für die Belegschaft eine enorme Herausforderung bedeutet. Der LCH ist aktuell in intensivem Austausch mit den zuständigen Austauschpartnern und bringt die spezifische Situation von Sonderschulen sowie Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen ein – grundsätzlich, nicht im Detail.»