Umsetzung des Lehrplans 21 in Sonderschulen

Kategorie Institutsthema

Wissen Sie nicht, wie Sie mit der Umsetzung des Lehrplans 21 beginnen sollen? Brauchen Sie Orientierung und Unterstützung bei einer Standortbestimmung? Die Seite bietet Ihnen einen ersten Überblick sowie weiterführende Hinweise zu Online-Lerneinheiten.

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Ariane Bühler Titel lic. phil.

Funktion

Senior Lecturer

Hollenweger Judith

Judith Hollenweger Haskell

Prof. Dr., Professur Bildung und Diversity an der Pädagogische Hochschule Zürich

Im Auftrag der Deutschschweizer Volkschulämterkonferenz (Broschüre zur Anwendung) und des Kantons Zürich (Online-Lerneinheit) wurden die Grundlagen zur Anwendung des Lehrplans 21 bei Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschule (Integrierte Sonderschulung) erarbeitet. Die Materialien wurden im Auftrag des VSA in Kooperation der HfH mit der PHZH entwickelt. Verantwortlich sind Judith Hollenweger Haskell und Ariane Bühler.

Bei der Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschule sind folgende Materialien hilfreich: die zum Thema verfasste Broschüre des Kantons Zürich, die Online-Lerneinheit sowie die Landkarte «Befähigungsorientierter Förderzyklus».

Grundlagen zur Anwendung des Lehrplans 21 bei komplexen Behinderungen

Der normative Rahmen und die Bildungsziele des Zürcher Lehrplans 21 gelten für alle Schülerinnen und Schüler. Die Broschüre zur Anwendung unterstützt die Schulen bei der Umsetzung des Lehrplans für die Förderplanung und stellt sicher, dass diese nicht verkürzt oder einseitig ausgestaltet wird, wenn Grundansprüche im Lehrplan 21 als «unerreichbar» eingeschätzt werden. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen und wo diese ausführlich dargestellt sind.

Komplexe Behinderungen

«Komplexe Behinderungen» entstehen bei multiplen Funktionseinschränkungen (behindert sein) und/oder sehr schwierigen schulischen Situationen (behindert werden). Primär im Fokus stehen Kinder, die weit von den Grundansprüchen entfernt lernen und deren Kompetenzaufbau nicht entlang der für jeden Zyklus vorgegebenen Grundansprüchen erfolgen kann.

Weiterführende Information:

Umgang mit Grundansprüchen

Für alle Kompetenzen werden im Lehrplan 21 pro Zyklus die Grundansprüche festgelegt. Sie definieren den Auftrag der Schule als Institution und der Lehrpersonen (vgl. Verbindlichkeiten im Zürcher Lehrplan 21), nicht die Pflicht der Schülerinnen und Schüler, diese zu erreichen. Dennoch ist der gesamte Zürcher Lehrplan 21 für die schulische Grundbildung von Kindern mit komplexen Behinderungen verbindlich. Statt einer Reduktion auf das «Können» des Kindes, wird der Lehrplan erweitert.

Weiterführende Informationen:

Erweiterung der Fachbereiche

Die Kompetenzen in den Fachbereichen werden bezüglich «Können» (Elementarisierung), «Wissen» (Kontextualisierung) und «Wollen» (Personalisierung) erweitert. Dabei wird der Lehrplan so erweitert, dass die Befähigung zur eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung ermöglicht wird gemäss den im Lehrplan definierten Bildungszielen (vgl. Grundlagen im Zürcher Lehrplan 21).

Weiterführende Informationen:

Bildungsziel «Befähigung»

«Befähigung» ist gemäss Zürcher Lehrplan 21 das Ziel und der Zweck des Kompetenzerwerbs. Wenn Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht dazu beitragen, dass die Schülerin oder der Schüler später ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben führen kann, sind sie letztlich wertlos. Mit diesem langfristigen Ziel vor Augen, wird die Befähigungsvision entwickelt, die bei der Auswahl und Anpassung der Kompetenzen sowie bei der Planung von Lerngelegenheiten wegweisend ist. Eine Befähigungsvision kann für alle Schülerinnen und Schüler in allen Zyklen oder pro Zyklus entwickelt werden (Ebene Schule) oder für eine Gruppe (Ebene Klasse) oder ein einzelnes Kind (Ebene Individuum). Dies gilt für die Planung von Bildungs- und Lerngelegenheiten ebenfalls.

Weiterführende Informationen:

Planung von Bildungs- und Lerngelegenheiten

Die Planung von Bildungs- und Lerngelegenheiten entspricht der Jahres- oder Semesterplanung für Unterricht, Therapie und ausserschulisches Lernen. Zu diesem Zweck werden die aufgrund der Befähigungsvision ausgewählten und erweiterten Kompetenzen in einem Lernplan zusammengestellt.

  • Welche Kompetenzen stehen im Vordergrund (Was soll gelernt werden)?
  • Welche Lernorte eigenen sich besonders gut (Wo soll gelernt werden)?
  • Welche Strategien, Hilfsmittel oder Materialien sollen zum Einsatz kommen (Wie soll gelernt werden)?

Weiterführende Informationen:

Behinderungssituation – Beteiligungssituation – Bildungssituation

Befähigung und die Erweiterung von Kompetenzen durch Lernen ist der primäre Auftrag der Schule. Im Zentrum steht somit die Bildungssituation und wie diese verbessert werden kann. Ziele, die auf die Veränderung des Verhaltens oder auf die Verbesserung der Funktionsfähigkeit zielen, sind dem Bildungsziel «Befähigung» untergeordnet. Es ist deshalb wichtig, nicht nur die Behinderungssituation (ICF: Funktionsfähigkeit; SAV) und die Beteiligungssituation (ICF: Aktivitäten und Partizipation, SSG) zu analysieren, sondern auch ein gemeinsames Verständnis der Bildungssituation zu gewinnen. Beim Verständnis der Bildungssituation geht es insbesondere um Bereitschaften, Motivation, Potenziale und Interessen der Schülerin oder des Schülers.

Weiterführende Informationen:

Förderzyklus und Kompetenzorientierung

Nur auf der Grundlage aller diagnostischen Informationen zur Behinderungssituation, Beteiligungssituation und Bildungssituation gelingt eine kompetenzorientierte Förderung und Befähigung. Jede Phase im Förderzyklus (Situationsanalyse, Zielsetzung, Planung, Umsetzung, Überprüfung) wird darauf ausgerichtet.

Weiterführende Informationen:

Qualitätsaspekte

Die relevanten Kompetenzen und Abläufe zur gewinnbringenden Anwendung des Zürcher Lehrplans 21 bei komplexen Behinderungen können im Qualitätsprofil von Sonderschulen als zusätzliche Qualitätsaspekte beschrieben werden.

Schulgemeinschaft

  • Die Verhaltensgrundsätze der Schule sind befähigungsorientiert (siehe Bildungsziel «Befähigung») .
  • Beim Thema Vielfalt werden nicht nur Leistungsfähigkeit, Verhalten und Herkunft berücksichtigt, sondern auch Bereitschaften, Potenziale und Interessen der Schülerinnen und Schüler.
  • Partizipation bzw. Teilhabe wird als Voraussetzung für Kompetenzerwerb und Befähigung verstanden.

Gestaltung von Unterricht und Förderangeboten

  • Auswahl und Aufbereitung von Zielen und Inhalten werden von einer übergeordneten Befähigungsvision im Sinne der Bildungsziele des Lehrplans geleitet.
  • Was gelernt wird, wie es gelernt wird und wo gelernt wird, werden systematisch an die Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers angepasst.
  • Der systematische Aufbau von überfachlichen Kompetenzen, Motivationen und Bereitschaften ist eine zentrale Strategie beim Umgang mit Fehlern und Störungen.
  • Die Würdigung von Leistungen ist kompetenz- und befähigungsorientiert.

Individuelle Förderung

  • Der Förderplan orientiert sich an den erweiterten Kompetenzen des Lehrplans.
  • Bereitschaften, Motivation und Potenziale werden systematisch erfasst und gefördert.
  • Zeitnahe Dokumentation des Lern- und Förderprozesses ist kompetenzorientiert.

Förderplanungsprozess

  • Die Situationsanalyse umfasst die Behinderungssituation, die Beteiligungssituation und die Bildungssituation.
  • Die ICF-Klassifikation und der Lehrplan werden aufeinander abgestimmt und zweckgemäss verwendet.
  • Die gemeinsamen Zielsetzungen orientieren sich am Kompetenzzuwachs und an der Befähigung.
  • Förder- und befähigungsorientierte Beurteilungs- und Feedbackprozesse kommen zur Anwendung.

Schulführung

Ausrichtung der Schule auf eine gemeinsame pädagogische Vision, welche die Befähigung aller Schülerinnen und Schüler zum Ziel hat.

Schulentwicklung und schulinterne Weiterbildungen

Je nach Programm, laufenden Entwicklungsprozessen und Schülerschaft werden die Schulen unterschiedliche Prozesse initiieren und ihre eigenen Schwerpunkte setzen, wenn es darum geht, den Bildungsauftrag gemäss Lehrplan 21 bei allen Schülerinnen und Schülern umzusetzen. Im Folgenden werden einige mögliche Wege dahin skizziert.

Auseinandersetzung mit der Befähigungsvision des Lehrplans 21

Die Bildungsziele im Lehrplan 21 beinhalten eine Befähigungsvision, die eine langfristige Perspektive auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen eröffnet. Das Entwickeln einer gemeinsamen Befähigungsvision für eine Schülerin oder einen Schüler erlaubt es allen Beteiligten Klarheit darüber zu erlangen, wozu bestimmte Förderschwerpunkte gesetzt werden und was diese zum langfristigen Kompetenzerwerb beitragen.

Erarbeitung einer mit dem Lehrplan kompatiblen Systematik der relevanten diagnostischen Informationen

Diagnostische Informationen dienen nicht nur dem Verständnis bisheriger Entwicklungen und der gegenwärtigen Situation, sondern auch der Planung zukünftigen Lernens. Während es wichtig ist, Lerndefizite, problematische Verhaltensweisen und Behinderungen zu identifizieren, dürfen diese jedoch nicht als Ausgangspunkt für den Kompetenzaufbau betrachtet werden. Hierzu sind vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Potenziale, Bereitschaften und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausschlaggebend. Eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Förderdiagnostik, eine sinnvolle Verknüpfung der ICF mit dem Lehrplan 21 sowie eine gut strukturierte Zusammenstellung der relevanten diagnostischen Informationen sind deshalb für die Implementierung des Lehrplans 21 von grosser Bedeutung.

Einbettung des Schulischen Standortgesprächs in eine befähigungsorientierte Förderplanung

Das Schulische Standortgespräch sowie weitere Gesprächsanlässe müssen neu in eine kompetenzorientierte, befähigende Förderplanung eingebettet werden. Das SSG dient dem besseren Verständnis der Beteiligungssituation («Partizipation») und der gegenwärtigen Fähigkeiten und Fertigkeiten («Aktivitäten»); die Beschaffenheit der Ziele und Massnahme wird jedoch nicht festgelegt. Damit während des SSG die erforderlichen Grundlagen für eine befähigungsorientierte Förderplanung entwickelt werden können, müssen Förderschwerpunkte in eine langfristige Befähigungsvision eingebettet werden. Das Heilpädagogische Zentrum Hagendorn hat mit diesem Schwerpunkt die Implementierung des Lehrplans 21 initiiert (vgl. Interview in der Online-Lerneinheit Teil 4.3).

Überprüfung und Anpassung des Förderzyklus und der dazugehörenden Abläufe, Dokumente und Tools

Wie aus den oben erwähnten Zugängen zur Implementierung des Lehrplans 21 bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen ausgeführt, braucht es dazu Anpassungen bei den Zielsetzungen, der Verwendung diagnostischer Informationen und den Gesprächen. Es kann deshalb sinnvoll sein, den gesamten Förderzyklus zu überprüfen und wo erforderlich anzupassen. Dazu gehören auch die verwendeten Formulare, Dokumentationen und Abläufe. Verschiedene Anbieter von digitalen Förderplanungstools möchten den Lehrplan 21 integrieren.

Umsetzung der befähigungsorientierten Förderplanung im Unterricht

Die beste Förderplanung nützt nichts, wenn sie im Alltag nicht handlungsleitend wird. Eine konsistente und systematische Kompetenzorientierung ist anspruchsvoll, besonders wenn Schülerinnen und Schüler grosse Schwierigkeiten haben, sich am Unterricht und Lernen zu beteiligen. Die Unterrichtsentwicklung bietet deshalb einen weiteren Zugang zur Umsetzung einer befähigungsorientierten Förderung.

Landkarte «Befähigungsorientierter Förderzyklus» zur Analyse und Reflexion

Die Komplexität der Anwendung des Lehrplans 21 bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen ist gross. Es geht dabei um das Zusammendenken der verschiedenen Phasen des Förderzyklus und der Systemebenen sowie um das Sichern der Verständigung und Kooperation aller Beteiligten. Hier können Visualisierungen helfen, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln und die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Umsetzungselementen und Qualitätsaspekten besser zu verstehen.

Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) haben eine Landkarte «Befähigungsorientierter Föderzyklus» entwickelt, welche die Implementierung des Lehrplans 21 bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen unterstützen kann. Sie erleichtert es, einen Überblick über den gesamten Förderprozess und die zu berücksichtigenden Vorgaben auf allen Ebenen (Individuum, Klasse, Schule, Kanton) zu gewinnen. Dabei unterstützt die Landkarte «Befähigungsorientierter Föderzyklus» die Klärung, welche Abläufe, Instrumente oder Gesprächsanlässe allenfalls weiterentwickelt werden sollten. So gelingt es, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln und den Handlungsbedarf zu identifizieren.

Unterstützung durch Bildungsdirektion und Hochschulen

Die HfH und die PHZH haben im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich verschiedene Materialien erarbeitet und Angebote entwickelt. In einem ersten Schritt ist es zentral mit der Haltung, Sprache und Denksystematik des Lehrplans 21 (und seiner Anwendung), und des Konzeptes «Befähigung» vertraut zu werden.

Bestehende Angebote

In einem zweiten Schritt geht es um Unterstützung bei der Implementierung der Anwendung des Lehrplans 21 bei komplexer Behinderung:

Abrufkurse der HfH (Grundlagenmodule):

Abrufkurse der HfH (Vertiefungsmodule):

Die beiden Grundlagenmodule A + B sowie die Vertiefungsmodule 1 + 2 sind auch als Kurzkurse im Weiterbildungsplaner ausgeschrieben und stehen so auch Einzelpersonen offen. Die Kurse werden, bei genügend Anmeldungen, an der HfH durchgeführt.

Die Pädagogische Hochschule Zürich hat ein ergänzendes Angebot an Kursen zum Thema der Beurteilung.