Lehrplan 21 bei komplexer Behinderung

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Die Kompetenzen des Lehrplans 21 gelten im Grundsatz für alle Kinder und Jugendlichen. Damit der Lehrplan 21 auch bei Kindern mit komplexen Behinderungen als verbindlicher Rahmen zur Anwendung kommt, haben sich 19 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein in Zusammenarbeit mit der Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz (DVK) und unter der Federführung des Kantons Zürich am Projekt «Befähigungsbereiche zum Lehrplan 21» beteiligt. Sie setzten eine Steuergruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Bern, Solothurn, Basel-Landschaft, Luzern und Zürich ein, die die Arbeiten steuerte und begleitete.

Unter dem Lead der Pädagogischen Hochschule Zürich und in Kooperation mit der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich wurde in einem intensiven Erarbeitungsprozess eine Broschüre entwickelt. Die Entwürfe wurden in zwei Hearings unter Einbezug der Vertreterinnen und Vertreter der Projektkantone, Fachpersonen der Regel- und Sonderschulen sowie mit Vertretungen der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Organisationen und Verbände breit diskutiert.

Die Broschüre wurde anlässlich der Plenarversammlung der DVK vom 14. Mai 2019 verabschiedet.

Autorinnen der Broschüre sind Judith Hollenweger, Pädagogische Hochschule Zürich und Ariane Bühler, Mitarbeiterin am Institut für Behinderung und Partizipation, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich.

Link zur Broschüre «Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen» Link Broschüre