Autismus-Spektrum-Störungen als Thema auf höchster politischer Ebene

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Zur aktuellen Stellungnahme der Expertinnen und Experten der Fachstelle Autismus (Juli 2019) Link zur aktuellen Stellungnahme

 

Nach einem mehrjährigen politischen Prozess hat der Bundesrat am 17.Oktober den Bericht «Autismus-Spektrum-Störungen – Massnahmen für die Verbesserung der Diagnostik, Behandlung und Begleitung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen in der Schweiz» Link zum Bericht des Bundesrates verabschiedet und auf dem Portal der Schweizer Regierung publiziert.

Im Folgenden werden grundlegende Informationen zur Entstehungsgeschichte und den Inhalten des Berichtes des Bundesrates zusammenfassend dargestellt.

Entstehungsgeschichte

Im September 2012 erfolgte die Eingabe des Postulats «Autismus und andere schwere Entwicklungsstörungen. Übersicht, Bilanz und Aussicht.» durch den Ständerat Claude Hêche. Die Anerkennung des Untersuchungsbedarfs durch den Bundesrat führte im Mai 2013 zur Ausschreibung eines Forschungsprojektes, das die Grundlage zur Beantwortung des Postulats bieten sollte. Dieses wurde von Herbst 2013 bis Herbst 2014 durch ein Forschungsteam der HfH (Prof. Dr. Andreas Eckert, Prof. Dr. Christian Liesen) und der Haute école spécialisée de la Suisse occidentale (Prof. Dr. Evelyne Thommen, Prof. Dr. Veronique Zbinden-Sapin) bearbeitet. Im Juni 2015 wurden der Forschungsbericht und ein darauf aufbauender Bericht des Bundesrates veröffentlicht. Im Mittelpunkt standen im Letzteren die im Forschungsbericht formulierten Empfehlungen zur Weiterentwicklung fachlicher Angebote der Diagnostik sowie der Förderung und Begleitung von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung und ihrer Angehörigen. Für das weitere Vorgehen setzte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag der «Festlegung der Handlungsschwerpunkte und Umsetzungsplanung» hinsichtlich der Empfehlungen ein. Der nun veröffentlichte Bericht basiert primär auf den Ergebnissen der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe und benennt notwendige Massnahmen sowie Zuständigkeiten für deren Umsetzung.

Inhalte des aktuellen Berichtes

Einleitend fokussiert der Bericht als Zielsetzung die Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus-Spektrum-Störungen.

«Die hier vorgeschlagenen Handlungsschwerpunkte und Massnahmen sollen den Zugang zu qualitativ hochstehenden und anhaltenden Angeboten in der Diagnostik, Behandlung, Therapie, Beratung, Begleitung und Betreuung gewährleisten und somit für die Menschen mit ASS im Sinne eines inklusiven Zugangs die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verbessern.» (S.6)

Folgend formuliert der Bericht insgesamt 60 konkrete Massnahmen in 26 Themenbereichen, die den drei prioritären Handlungsschwerpunkten (Früherkennung und Diagnostik; Beratung und Koordination; Frühintervention) sowie vier weiteren Handlungsbereichen (Integration im engeren Sinn; Integration im weiteren Sinn; Ausbildung von Akteuren; Datenlage) zugeordnet werden. Vorgeschlagene Massnahmen zur Verbesserung der schulischen Förderung finden sich in den Handlungsbereichen Integration im engeren Sinn (Förderung der schulischen Integration; Optimierung des Überganges I) sowie Integration im weiteren Sinn (Geschützter Bereich). Jeder einzelnen Massnahme werden sowohl für die Umsetzung und/oder Finanzierung zuständige Instanzen, z.B. Kantone, Gemeinden, IV, Institutionen, als auch Prioritätsgrade (1=hoch bis 3=tief) zugeordnet. Des Weiteren werden entstehende Kosten für die verschiedenen Handlungsbereiche und Kostenträger überschlagen.

Dieser umfangreiche Massnahmenkatalog gibt einen sehr differenzierten Überblick über aktuelle Handlungsbedarfe sowie konkrete Möglichkeiten der Verbesserung und Erweiterung vorhandener Angebote. Der Bericht schliesst mit einem Appell an die Kostenträger zur Realisierung der Vorschläge:

«Der Bundesrat lädt alle betroffenen Akteure und dabei insbesondere die Kantone ein, anhand des vorliegenden Berichts und der darin enthaltenen Massnahmen Überlegungen zur konkreten Umsetzung der in ihrer Kompetenz liegenden Massnahmen voranzutreiben und wird seinerseits im Rahmen seiner Kompetenzen und Aufgaben dazu beitragen, die Situation von Menschen mit ASS kontinuierlich zu verbessern.» (S.47)

Fazit

Der Bericht des Bundesrates macht zum einen eine vertiefte Auseinandersetzung mit möglichen Konsequenzen der vorgeschlagenen Massnahmen für die verschiedenen heilpädagogischen Arbeitskontexte notwendig. Zum anderen bieten die vorgeschlagenen Massnahmen zahlreiche Anknüpfungspunkte für die (Weiter-)Entwicklung und Gestaltung autismusspezifischer Angebote, sowohl in der heilpädagogischen Praxis als auch an der HfH. Er regt in diesem Sinne zu einer Optimierung zukünftiger Unter-stützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Autismus-Spektrum-Störung an.

 

Autor: Andreas Eckert, Prof. Dr.